Auff beschehene Frage, wie es mir distraver einigeschriebener Sonderpflicht, bey mangell bahrer durchlung. Als zu, kam welcher gesteld dieselbe subLauitione, Güner, Hauffen, responieDaß nämlich noch beschehenen Amtschlags der gütterwelches war die forderungsversetzt heimt durch dieScheffen und Zuziehungs der sachen Verständige günstigewie sichs gebührt taxirt undt estimirt folgendtsZum Drittenmahl Von 14 Tag zu 14 tag nachVander die Vorhabende Distraction mit meldungsdes beschehenen Bax, in der Kirchen vom gerichtBotten, Straffs, Wörtlichen, Zeugs, waren Pedereinfreygestelt wirtt, sich beym Eerschbrenn anzu-melden, zuverhöhen, undt sich staatsrechnenzulaßen, außgeruffen werden müßen.Wurden sich Gemittelß einige Ahngeben oder nit,so solle auff den Wer Rundten tag, nach Wirklaufesolcher Zeit wendt dritter proclamation, alsogeldtdie Sterz ahngestochen, wundt der Hoff oder dasgutt vel in massa vel in partibus verkaufftod dem Creditori nach getrags seiner justificirtenforderungs addiert werden. Warbey danndie Scheffen vnndt Taxatores zuzusehen, daßSie den Tax also machen damit ein Festensdarauff giethen könne, undt Sie selbigegutt sonsten pro tamplo pretio Gubefältigmit Ahrenberg werden, geboten ist solchem
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