cxiijVon verwarung vnser als des Lehenherenhocheit vnnd gerechtigkeit.Cap. V.Er Stathalter vnnd Lehenschreiber sollen fleissigauffsicht haben / das vnsere hocheit vnnd gerechtig-keit der Lehen nicht vnderkomme/ oder ichtwes darjnnen versaumpt werde / vnd derhalber die antzeich-nuß vnnd berichtung der Lehen zum wenigsten allejars einmall durchsehen, vnnd wes sie nicht wissen, bey den Le-henleuthen vnnd sonst erkundigen / was verenderung sich der Le-hen halber zugetragen / welche Lehenleuth verstorben / vnd war andie Lehen kommen / ob die auch in gepürlicher zeit entpfangen / odersie verendert / versplissen / vbergeben / zu erbpacht außgethan / ver-satzt oder beschwert / vnnd ob solichs vor langen oder kurtzen jha-ren geschehen / vnd welcher gestalt / wer dieselbige Lehengueter oderspliß einhabe / dergleichen ob sie auch wie sich geburt / bedient wor-den, vnd von dem allem ein klare antzeichnuß in vnsere GulichscheCantzley schicken.Neben dem sollen Stathalter vnd Lehenschreiber von allen Le-henleuthen desselbigen Manhauß schrifftliche vertzeichnuß der stuckso zu ihrem Lehen gehörig / forderen / vnd die Lehenleuth schuldigsein, dieselbige stuck bey ihrer Lehenspflicht glaublich in einer be-nenter zeit zu vertzeichnen. Darauff Stathalter vnd Lehenschrei-ber folgents mit zweien erfarensten Mannen vonn Lehen / ob be-stimpte vertzeichnuß wie sich geburt, beschehen sei, erkundigungthuͤn / vnd da mangel desselben befonden antzeigen sollen / vmb fer-ner notwendige nachforsschung derwegen zu haben.Vnd wannehe die sachen klar befonden oder gemacht worden /allen bericht in ein sonderlich Büch schreiben, auch zu allen funffjaren mit fleiß erkundigen, vnd auffzeichnen, was verenderungsich mitler zeit inn solichen sachen möchte zugetragen haben.So jhemandt sein anerstorben oder angefallen theill oder ge-rechtigkeit des Lehens einem anderen aufftragen wolte / wa dernun gleiche nach, vnd mit theill vnd gerechtigkeit daran hat, vnndsonst kein gebrech darinnen befonden / So mag der Stathalterdie aufftracht vnd vbergifft entfangen. Jedoch ist solichs in mach-K iijgescheit
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