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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Büduhum, welcher gestalt gegen die verwichene Übelthalermit annolatio ihrer guther zuverfahrenDaß Vermug der Keyßen Holzgerichts Ord. ahm 2 obt cap und demTitul Ver es will der flüchtigen Abelthaten gethanen gehalten werdensolle. In beysein 2 od 3 der flüchtig freunden und in gegenwarth zweyer Scheffen und des Gerichtsberg als solche zu ihrermild bereit aufgerichtes disignation conferiren und allesVollendt und eigentlich von stück zu stuck mit beygefügtemtax in Herzenshaus brüchten, folgentz daß ich mich wohldaraus und der aufkümlichkeit entlieg und verderblich werdmögt zu veräußern verkaufen und darab gemachtes Geldsambt Verzeichnis der Übrigen guther Kinder, daß Gericht la-und verwahrlich verhalten darüber solchen flüchtigZweymahl nach einander durch offene Edicta sich zu VerEhrtig gerichtlich wir und einfordern lassen und dahe Siemit verschieden ward nach Umbgang Jahrs führt. Der gelegenseid. Überschreiben jedoch dahr Weib und Kinder vorhand,so der gründ guther zur alimentation bedürftig denselben gegen leistung genugsamber Cantw, solche mit zu ver-bring, sondern nach Jahrs tief auf erfordern wiederumb Krauß zu geben folg lassen sollen.ad Quæ RienemWannehr eine obligation von zwey Scheffen und dem Principalen selbsten underschrieben, auch darauff durch daß Gericht immissio erhalten, folgents aber sein anderso eine judicial obligation die junger wehre, hette, sich angeben und praeferendhaben wolte, wie dan andere mehrere chywyraphory Creditores mitt beydeconcurriren wolten, wehme von dießen der Vorzug gebühren solle?RespondetWeil die Obligation so von Zweyen Scheffen und dem Principalen selbstenvnderschrieben so bündig ist als eine Gerichtliche verschreibung, daßderdwegen die immissio zu recht erkendt, auch dabey die manutenentengebühren solle idque ex .A. scripturas. C. qui potiores in pignoreRebeanten wir den vorlängst ohne Hoffgericht zu Düsseldorf in sachenScholl contra Schrick hergestalt geurtheilet welches in dem alten TapianoKinder dem H. Lita. Heiserman bey Verfaßung selbiger Vrtheil wardt zufinden sein; wie dann ohn selbigem Hoffgericht auff solche Obligationes auchder vmbschlag gestattet wirdt, unangesehen keine siegel und briefe vorhanden,