lxxxjWie man in gemein die grad der erbschaff-ten rechnen vnd erkennen soll.Cap.XC.Je grad der sipschafft in erbfellen soll man erkennenvnd rechnen / Also / das ze weier oder mehr personengrad / von derwegen die frag des erbfals ist, soll ge-rechnet werden von dem negsten stammen vnd per-son dauon dieselbe personen herkhomen, der gestalt,wieuill personen in solicher rechnung vnd zall begriffen vnd erfon-den werden / jn souill grad ist ein person der andern verwandt / vnddoch allwege eines grads weniger.Es sollen auch die personen wa der mehr dan eine in gleichemgrad seindt / in dem selben grad nach dem stammen als vor ein person geachtet werden. Vnnd darumb vatter vnd mütter vnd jhrekinder / seindt einander verwandt in dem ersten grad der sipschafft /Item geschwesterten seindt einander verwandt jnn der andern sip-schafft oder grad.Wie die grad der erbschafften in ab vnd auffstei-gender linien gerechnet werden sollen.Cap.XCI.A sich erbfell in ab oder auffsteigender gerechtenlinien zugetragen / alßdan mag man die grad aufoder abwertz zellen / von der verstorben person /von der gueter wegen die frag des erbfals ist / bißauff die person so erben will/ vnd hinwiderumbvon der person die erben will / biß auff die person / van der gueter we-gen die frag des erbfals ist, Vnd wieuill personen in solicher rech-nung begriffen vnd gezelt werden / in souiel sipzall vnd grad ist dieperson so erben wil / der abgestorbnen verwandt, doch einer sipzallminder. Als wan ein Vhrenckel wil erben den Vhran / so mag manvon dem abgestorbnen Vhran vnder sich zellen biß auff das Vhrenckel, oder vber sich, nemlich vom Vhrenckell biß auff das Enckell,darnach auff das Kindt / darnach auff den vatter / darnach auff denVhran / so findestu allweg sechs personen. Von demselben stell eineab/ also bleiben vnd bestehn dan noch fünff personen/ souil sein auchder grad.Wie
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