4d Caput 82 SupWir Eheleüss und Sittes des ganltes Ehelegdaß bei der dem haubtgen Verleidene sollenfromfhir leerfindtlich als In Sägn Humberg GemeßKerris und Ruders, ihr darin erkennet, daß sich jetztso die Eltern nommet und des Ruder einmahl verstorbenvon Silbisch wider einmal der sein Blügelig ist dasRigassmit als stock und fangutzer zu durchfallen, undWis D. EnnockOrequisita der Kinder entsprechendedanderen Ortheken vollrichtenden anderenUhrkund haben die diese attestatie mitt aufbruch7breVnsers heiret Sehels befestigIhr eheliche den 111655(Ld.)genoed B. C. hengaber derselben
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