vid Caspari Marzyhugdalen hodaturlxiiijVan Testamenten.Cap. LXIXS mag jederman in vnsern Furstenthumben Gulichvnd Berg gesessen, oder darin beguetet, dem es nichtnach ordnung vnd satzung gemeiner Recht verbotten /Ssein geschefft des Testaments vnd letsten willens ma-chen fur Notario / oder aber Pastören vnd vier zeugenoder auch in Pestilentz vn andern sorglichen kranckheiten für demPastoren vnd zween oder dreien zeugen darzu sonderlich erfordertessus, ext. devnd gebetten, allein in beweglichen farenden hab vnd güteren, vndItem, 1 canicht in erblichen ligenden vnd vnbeweglichen in obbestimpten vn-m. Cod. eod.sern Fürstenthumben gelegen (ausserhalb der gewonnen vn geworijns. cen96 T. 1 ben gütern) vnder welche erbliche güter auch verstanden vnd begrif.Ab.fen werden alle güter/zinsen vn renthen/so erblich oder ablösich seinFr. 115n. lib. 5.vnd in hylichs Noteln / erbtheilungen vnd vertregen / oder anderneap72.geschefften fur erbschaft gemacht worden welche alle vnd besonderenach alter gewonheit vnd hergebrachten gebrauch / nicht sollen nochmögen bestendiger weiß durch ein Testament vbergeben werden.So auch einiche person van jemant anders bedrangt wurde /sein Testament vnd letsten willen vnbillicher weiß / vnd anders danjme geliebt / in solichen beweglichen vnd farenden habe vnd guete-1. CootEst" si quiren auffzurichten / so soll dasselbig kraftloß vnd von vnwerde sein /Miquem tostauch der bedranger / da er ausserhalb des Testaments / van des ab-gestorbenen verlassenen farenden habe vnnd gueteren jchtwes hettegeritbekhommen mögen, dasselbig darmit als mit der that, verwircktquerehaben. Wie soliche peen vnd straff auch gegen den stat haben sol / derdie auffrichtung eines Testaments / der beweglichen vnd farendenhabe vnd gueter halber verhinderen wurde.Vnd gleich wie die eltern einem jrem kindt oder enckeln / fur denandern / etwas auß jren beweglichen vn farenden gütern für auß /vnd doch ohn abzug vnd schmelerung des gepuerenden kindt vnndnaturlichen antheils oder legitimæ / zu ordnen mögen / Also auchda sie vngeraten kinder oder enckeln hetten / vnd van dero wegen einmircklichs außgegeben / so mögen sie solichen vberigen kosten in jrenTestamenten den vngeraten kindern oder enckelen abziehen / v denandern miterben dardurch ein zimbliche erstattung zuordnen.Von
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