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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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desto mehr achtnemen mögen, so soll man auff nachfolgende vn-derrichtung fleissige anmerckung haben / damit alle nichtigkeit junkunfftiger zeit verhuetet werde.Vnd erstlich / so ist ein jedes vrtheil das auf allen gebotten feir-tagen außgesprochen / ob wol die Partheien jn die eröffnung ver-willigt / nichtig. Dergleichen dieweill in zeit der Ferien / die zu not-turfft des menschen eingesetzt / als jm Arn vnd Herbst / alle Ge-richtliche sachen vnd hendel rawen sollen / darumb so kan zu dersel-biger zeit kein krefftig vrtheil außgesprochen werden, es were dansach / das die Partheien auff soliche Ferien vorhin vertzegen / Alßdan kan das vrtheil als nichtig nicht widerfochten werden. Wiein gleichem die vrtheil so der bit vorgewenter klagten nicht gemeßgestelt / nichtig.So kan auch ohne ladung / wie gleichffals one des gegentheilsvorbrachte klag vnd antwort, oder gegen die jhenigen so minderja-rig vnd sinloß / vnd doch jm Rechten nicht vertretten / bestendigerweiß khein vrtheill außgesprochen werden. Were aber ihnen zugütem vrtheill außgesprochen / dasselbig wirdt bundig vnnd kreff-proocerat: vide C.XVtig gehalten.dresriglo, n. de reAußzüg wider die Appellation / warumbin Tis, cos. de mois ys.die nicht zuliessig.Cap. LXVI.Elcher jnwendig zehen tagen von außgesproche-nem vrtheil nicht appellirt / oder der furderungdarumb er zu Recht gestelt / gestendig / oder vnge-Vide Robertenhorsamlich außbleiben / oder auch ein offenbarerMarantam deordini indiciorumvbelthätter / oder der in eins andern namen ohnepart. 6. Actum:gnugsam gewaldt appellirt, deren Appellation soll nicht angeno-& totalmen werden / in massen auch die Appellation nit zuliessig / so nichtvon grad zu grad an das negst Obergericht geschehen oder daruffdie partheien mit gütem willen vertzegen.) Da auch drey gleich-messige vrtheil außgesprochen / kan davon nicht appellirt werden.Item ein Appellation von einer beschwerung so nit kraft einesEndtürtheils hat geschehen / so folgents durch den Richter reuocirt oder abgeschafft / mag darnach nicht verfolgt werden.Jtem