Item, das der getzeug seine kündtschafft allein durch hören de andereM de Chambresagen bewhere, welche getzeugnis ausserhalb Ehesachen / vnnd die248. N° 1sipschafft oder magschafft belangen / nicht gnügsam oder erheblichItem, das die zeugen sich nicht vergleichen in der zeit, mal-stat / personen / oder sonst in der sachen widerwertigklich sagen.Item, das der getzeug in seiner eigner kündtschafft jme selbstwiderwertig oder zweifelhafftig.Item, das die zeugen singulares, das ist, das jre kündtschafftdurch 72 postvngleich vnd sonderliche sage sey.Es ist aber souill diese vrsach belangt / durch den Richter oderverhörer ein fleissig auffsehens zuhaben / vnd zumircken / in welchepuncten die zeugen sich vergleichen. Dan ob sie woll sich einer redejn allen puncten nicht vergleichen / so kan dannoch jre kundtschafft /als ein gesplissen kündtschafft nicht verworffen werden.Vnnd darumb so der zeugen sage nit vngleiches verstandtssonder entlich woll auff eine meinung zubringen sein möchte / kön-nen sie darumb das sie nicht eben auff eine weiß geredt / nit vor sin-gulares / oder gesplissen künde geacht werden.Wa aber die kündtschafft also gestelt / das dieselbige sich mitderen anderen zeugen sage nicht vergleichen thette / sonder einer an-derer vnd besonderer meinung were / vnd also die gegebene kündt-schafften auff einen verstandt nit zubringen sein möchten / Jn demfall kündten sie als singulares widerfochten werden. Es soll aberder zeugen sage souil ohn eusserlichen zusatz geschehen mag / dermasen außgelegt vnnd verstanden werden / das sie zusamen stimmen /vnd in der substantz sich vergleichen.Außzug der nichtigkeit außgespro-chener vrtheill.Cap. LXV.Achdem zu mehr maln zu verhinderung der vol-lenstreckung die exception oder außzug der nich-tigkeit außgesprochenen vrtheils vorgeworffenwirdt / daher nutzlich vnd gut / das die Richterdernhalb gewarnet / auch die parthien jres rechtensdesto-
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