det / so seindt etliche felle / darin khein verjärung stat hatt / zu gütervnderrichtung außgezogen / wie folgt / Nemlich / Wider die heil-same Christliche Ordnung / zucht vnd ehr.Wider Statrecht.Billiche gehorsamheit / so die vnderthanen ihren Obern zu er-tzeigen schuldig.Ein soliche Ehe / die wider Recht vnd billigkeit angenomen.Item Acker vnd andere platzen zu gemeinen nutz gehörig.Dergleichen die grenitz vnd eusserste ortt eines Stiffts / Pfar-kirchen oder Fürstenthumbs.Jn gemeine offenbare Landtstraß.Item alle ding so nicht besitzlich / oder mit vnrechtmessigem Ti-tell / als diebstall / raub / vnd anders besessen.Item die in arrest vnd khommer ligen / vnd damit verhafft sein.Eines Pupillen / Weisen oder vnmündigen güter.Jn hylichs gütt / welchs vmb der ehe willen sonderlich gefreietist / ausserhalb da der man sich zu verderben zeitlich gestalt / vnd dieFraw in dem seumig oder nachliessig erfunden wurde.Jn solich gütt / so einem kindt zugehört / vnnd durch den Vatterbereuſſert wirdet.Item in allen den güteren / die mit zill vn sonderlicher form vndmaß / binnen einer benanten zeit bezalt werden sollen.In dingen so jn zeit offner Vheden vnd beraubung gehandelt.Dergleichen khan auch khein Pechter oder Haußheurer widersein Herschafft die verjärung jnfueren.Wie dan auch derselben mehr / vnd so es die notturft erfordert /bey den Rechts gelehrten weither zu befragen.E iiij Au
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten