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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Zum siebenden / So etliche partheien wissentlich inn de Ge-richtszwangk eines frembden Richters, mit gütem freien vorbe-dachtem gemueth willigen, wie sie das auch vermög der Rechtenthuͤn mögen, dardurch werden sie auch demselbigen Gerichts-swangk onderworffen. Suo des Putores rade Jutelie coram o Judice comenienZum achten / Wan die Vormunder vmb geburliche Rechnungarbitrjrer administration vnd verwaltung mit Recht vorgenomen / vndaber vnder verscheiden Gerichtern gesessen sein, mögen sie vor ei-nem Richter dem sie samentlich nicht vnderworffen, mit Rechtvorgenomen werden. Excepitio preuentionis d litispendentulWan auch die sachen darumb der beklagter an das Gericht ge-laden / vor beschehener verkhundigung der Citation oder Ladungan einem anderen Gericht anhengig gemacht weren / mag der be-klagter jnen an dasselbig angefangen Recht widerumb zu remit-tieren vnd hinzuweisen begeren. Vnnd so er durch glaubwirdigenschein vnd vrkunt des Gerichts da die sach anhengig gemacht / so-lichs beweisen kundte/ oder so es vom kleger gestanden/ sol die sachauff des beklagten begeren wider dahin gewiesen werden / es kun-te dan der kleger gegrundte vrsachen anzeigen, vnd beweisen war-umb soliche remission nit geschehen soll.Außzug wider des Richters person.Cap. LVI.Jewoll ein jeder Richter vnuerdechtig / wie ob-berürt / sein sol / dieweil aber etwan kompt / dasder beklagter des Richters / oder aber einer oderde recusationsmehr Scheffen personen / auß rechtmessigen ge-judices vida Magrundten vrsachen verdechtig helt / so wirt jmetantam de ordoiudic. part. seq.bermog der rechten zugelassen / vor des kriegs beuestigung solichenafms 2vbrdo allegas vrsachen der verdechtigkeit vorzuwenden.Vnd erstlich / Welcher einer sachen Aduocat / Rathgeber / An-ouhatigwaldt, Vorsprecher, oder diener ist gewesen, mag jnn derselbigercanssach keins wegs Richter sein. c. postramd. exs. de appellus.Item dieweill zu zeiten kompt / das die sach darumb man amRechten handelt / den jenigen der darin Richter sein soll / mit be-langt / mag derselbig in solicher sachen pillig recusirt werden.Jtem