xlvijWa aber die sach inn einem jahr darnach nicht angefangen /vnnd der so soliche zeugnuß gefuert hette, kleger sein wurde, so istdie alßdan krafftloß cap. quoniam frequentor, exerit lita non con-terata et videDer beklagter aber mag sich solicher kundtschafft vnnd sagtjnn Recht allzeit gebrauchen.a Polbach invrauwenWie Vidimus vnd Transsumpten auß-tit. 59 partotbracht werden sollenCap. LIII. vid. Pet. Terminum in Process. cap. 593.Godofred. in. 1. quanquam ff de fide InstruccionAchdem die rechtmessige beweisung nit alleinmit lebendigen personen / sonder auch mit instru-menten / brieuen / siegelen / vnnd anderm glaub-wirdigen schein geschicht / wie hernach von besten-digkeit oder vnbestendigkeit derselben / vnder demTitell / Außzug wider ligende kunde vnd brieflichen schein / ꝛc. wei-there berichtung gegeben werden soll / Vnd dan zu mehrmalen dieVidimus vnd Transsumpten nicht ordentlich außbracht / vnd der-wegen mit nachtheiliger verhinderung außtreglichen Rechtensverworffen / so soll es mit außbringung dero hinfurter wie folgt ge-halten werden / nemlich / Wan einer glaubwirdig Vidimus oderTranssumpt außbringen wolte / soll er den jenigen den solichs be-trift / wie sich geburt / berüffen lassen / vmb zu hören vn zu sehen / dasbegert Vidimus vnd Transsumpt / mit bestimmung einer benentenzeit vnd tags / nach gelegenheit der nähe vnd verne des abwesenden /außzubringen. Wan das nun geschehen / auch die originalbrief / sie-gel oder ander vorbrachter schein / an jren siegelen / schrifften vnndanders ohne mangel befonden / so mag das begert Vidimus oderTranssumpt / es komme der erforderter oder nicht / mit erkandtnusdes Gerichts / als glaubwirdig vnd krefftig erlangt v außbrachtwerden. Welchs / auch darnach souill glaubens hat / als die rechteoriginalia vnd hauptbrieff. Wa aber einiche brieff vnd siegel / oderander schein zu vidimieren vorbracht / welche an siegelen / schrifft o-der anders mangel bekhommen / so sollen dieselbige gleichwol mö-gen vidimirt werden / Doch deßfals solichen mangel in dem Vidi-mus mit zuuermelden vnd anzuziehen.Von
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