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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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xlijeinem andern in Recht getzogen oder beklagt wurde, vnd jme ver-ordnung eines Curators zum krieg, der jnen in der sachen vetret-ten möchte / nicht bitten / oder nit erscheinen wolte / sol jme nit destoweniger auff bitt des klegers / oder durch das Gericht von amptswegen / ein Curator zum Gerichtlichen krieg verordent werden / mitvorgehender ladung, auff einen bestimpten Gerichts tag zu erschei-nen, zu sehen vnnd zu hören, jme einen Curatoren zuuerordnen.Vnd wa er alßdan vngehorsamlich außbleiben wurde / soll gleich-woll jme durch das Gericht ein Curator gegeben werden / zu ver-huetung nichtigkeit des Proceß / vnd vergeblicher vnkosten. So a-ber der minderjäriger alßdan noch nicht erscheinen / oder einichenCuratoren annemen wolle / mag der kleger auff solich vngehorsamaußbleiben / in desselben minderjärigen gueter ex primo decreto / dasist, auß erster erkandtnus, wie sich geburt, eingesetzt werden.vid ad hoc caputMynsing 1. obs. 93. Von beweisungen jns gemein.XLIX.Cap.Ach besage gemeiner Rechten / beschehen die bewei-sungen in mancherley gestalt / Als durch lebendigegezuegen / Item offenbare glaubwirdige schrifften /brieff vnd siegell / jtem durch bekandtnus der Par-theien / als da ein theill dem anderen der sachen ge-Estehet vnd bekent. Von welchen beweisungen / vnd wie diesebige er-heblich geachtet, oder aber widerlegt werden mögen, folgt her-nach ein vnderrichtung / vnder dem titell jnn gemein gesetzt (Vonexception vnnd außzügen, ꝛc.) Wie dann auch die beweisungdurch kündtschafft vnd besichtung des augenscheins / die am tagvor augen daruon auch weither kein zweiffell sein mag / etwan ge-schehen / auch ein offenbar leumüt / gemeine sage vnnd geschrey / voreine beweisung, bevorab inn alten sachen vnnd dingen gehaltenwirdet.Etliche sachen werden durch vermütungen bewiesen, wel-che doch nicht einer art sein / Dieweill deren ein theill vnerheblichvnd verwurfflich / etliche aber beweißlich genent werden / die außargwohn vnd verdacht erwachssen / vnd doch der gestalt sein / dasdarauff nicht zu vrtheilen ist. Etliche auch gewaltige vermütungenso auß gewöhnlichen zuuersichtlichen dingen entstehen / vnd dar-