xxrsWann nun solichs beschehen / soll dem kleger ein zeit / nach er-messigung vn gestalt der sachen / seine anforderung / souil dero ver-neindt worden, zubeweisen bestimpt, vnd nach verruckung der sel-ben zeit / die sage vnd kundtschafft der gezeugen (so die gefurt) auchander eingebrachter breiflicher schein vnd beweisung auff anruffender partheien, eröffnet, dieselbige copey dem widertheill mitge-theilt/ vnd zil gegeben werden / wider die vnd allem einbringen seineein vnd gegenrede (so er woll) zuthun / Wie es dan jme auch frey ste-hen vn zugelassen sein soll / wa es jme geliebt / alßbald gemeine ein-rededar wider furzuwenden / vnd zuschliessen / also das die sach zuaußtreglicher erörtterung vnd erkantnuß des Rechten befordert /vnd alle vnnaͤtige Termyn vnd darauß fliessende bescheid vnd bey-ürtheylen verschönt werden mögen.Von welchen personen / vnd in was sachenversicherung genomen werden soll.tatifCap. XLIIII.O der kleger sein ansprach oder klagschrift inbracht /mag der beklagter alsbald begeren / das der kleger ge-burliche Caution vn sicherheit thue / soliche angefan-gene Rechtfertigung durch sich oder seinen volmech-tigen Mombar oder Anwaldt außzufüren / vnd ob erder sachen niderligen wurde / alßdan ihme dem beklagten allen ko-sten vnd schaden zuentrichten. Welche versicherung mit glaubwirdigen burgen, oder vnderpandung des klegers güter geschehen sol-Imfahll aber der kleger soliche versicherung vber seinen möglichenfleiß mit burgen / oder sonst mit verstrickung seiner gueter nicht vermöchte / mag er sich erbieten / dieselbige sicherheit mit seinem leibli-chen eydt zuthun, welches ihme auch also zugelassen werden soll.Erschtene aber der kleger nicht eigener person / sonder durch einenGeneralitervollmechtigen, wa dan derselbig ein gnügsame gewaldt einbrachthette / soll er zu keiner weiterer Caution oder versicherung getrun.gen werden. So er aber entweder keinen / oder mangelhafften ge-walt hette ist er schuldig / die versicherung zuthuͦn / das sein prin-cipal oder heuptsacher alles was er handlen werde / genehm habenvnd halten soll.Herwie
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