xxiijDer Zeugen eidt.Cap. XXVI.CH wil die warheit sagen in dieser sachen / auff die Ar-tickell darumb ich gefragt werde / die ich weiß / v michbesinnen kan / kheiner partheien zu lieb noch zu leid / vdas nicht lassen/ weder vmb gabe/ geschenck/ nutz/ gunst/haß / freundtschafft / feindschafft / forcht oder anders /darduch die warheit möchte verhindert werden / wie das menschenhertz erdencken kan. Alles trewlich vnd vngeferlich, als mir Gotthelff / vnd sein heiligs Euangelium.Darnach vnd so die gezeugen den eidt geschworen haben / oderjnen der wie obstehet, freiwilliglich nachgelassen, soll ein jederzeug insonderheit / v in abwesen der Partheiē vnd anderer / durchden Richter / zween Scheffen vn den Gerichtsschreiber gefordert /daselbst jme die vbergeben Artickel klärlich vnnd verstendtlich,sampt den fragstucken (ob einiche jnbracht / vnnd durch die Schef-fen als der sachen deinstlich zugelassen) furgelesen / darauff fleissigverhört / vnd sein kundschafft auß seinem mundt getrewlich auff-geschreben werden Ob auch schon khein fragstück von der parthei-en vbergeben weren, so sollen nicht desto weniger die gezuegen fürpeen des meineidts / wie gewonlich ist gewarnet / vnd erstlich auffnachfolgende gemeine fragstuck verhört werden / AlsWie alt er sey /II. Ob er jn Keiserlicher Maiestat Acht sey /III. Ob er der partheien die jnen zu gezeug füret / mit sipschafft /schwagerschafft / geuatterschafft / oder sonst verwandt sey /IIII. Ob jme etwas verheischen/ gegeben/ nachgelassen/ oderversprochen sey / kundtschafft zutragen /V. Ob er etwas nutz oder schadens auß dem gewinne des füren-den theyls zu hoffen oder zu frochten hab /VI. Item ob er einem theil mehr gunstig sey dan dem andern,vnd welchem /VII. Ob er von dem fürenden theil / oder sonst jem andt andersvnderricht sey was er sagen sol /VIII. Item ob er sich mit seinem mitgezeugen auff die sach vnderredt /bespro-Auditus, visch, sona, sciantia, caaFama, locꝰ, tempo ac cartem, credulitasqueDum inde recipit testes hac cuncta notabitGail lib. 1o observat. 95 Alcias: de tastuenprodisctione vers. de interrogatorijs
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