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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Das ander Registervngotlich / vnnd darumb verbot-Vormunder Eidt / damit doch die sodie eltern jhren kinderen verordent /xij. xlnit zubeladenZeugen wie die zufüren / vnd derselbenVrtheill auff was tag vnd zeit / auchxxij. xxiijeidtwelcher massen außzusprechen lix. lx.Zeugen ihre gegebene kundtschafftenVrtheill verfassungxxiiijerst vorzulesenxxvijVrtheill eroffnungZeugen so vnder einem andern GerichtVrtheill wie zu exequiren oder zu vollnzwanck gesessen / wie derselben zeug-xxvij.xxviij.xxix.ziehennuß durch Compaßbrief außzubrin-xxiiijZeugensage offnung / vnnd wie dieden Partheien mitzutheilen / auchWechssell vnd erfbeutung / vnd keinendarnach kein ferner kundtschafft zu-auffsetzlichen bösen betrug darinnxxiiij. xxvfuerenxcvijzugebrauchenZeugen Personen vnnd aussage einre-Wechssell so er vmb des bösen betrugswill auffzuheben / muß der betrug binEinen glaubwirdigen zeugen so dernen jars bewiesen werden xcvijkleger allein hette / mag nach gestaltWechssels halber seindt beide theill einvnd gelegenheit seiner person der eidtander werschafft zuthun schuldigzu bestettigung seiner forderung jmexcvijxliiijgestattet werdenWeinkauff / Gottsheller vnnd erbungZeugen wiezu ewiger gedechtnuß zufuemussen neben dem kauffgeldt durchden beschudder entricht werden xevjZeugnuß zugeben was personen nit zuxcij. xciijWherschafftlvij.lviijgelaſſenWiderfall so in den heirats verschrei-Zeugsagen auß was vrsachen mogenlxxxvjbungen begriffenlviij.lixverworffen werdenWilkhurliche RichterZinß oder Renthen auß anderer leuthWilkurliche vertrege vnnd anlaſſun-gůtern / in was zeit vnd mit was geltzubetzalen / auch versicherung dersel-Widderkaufs oder losen halber obzweixcvjuel vorfallen wurdeZuschlag oder kommer der streitigenWidderkauff kann durch den keuffergůter/ vnd entsetzung derselben xiijauff ein sichere oder alle zeit verwil-Zweite erkandtnuß / zu Latin Secundumxcvijligt werdenDecretum genentWucher vnd wucherliche ContractenEndt des Registers.