clxxijCitation wann einer den kommer entsetzt /vnd sich zu Recht erbotten / aber doch zumersten nicht erschienen.Ch N. Richter oder Schultheiß / rc. Embieten euch N.meinen gruß / Vnd thue euch hiemit zuwissen / das heutdato an berurtem Gericht erschienen ist N. vnd hat einenkommer den er auff ewer person für N. summa guldenthuͤn lassen / geöffnet / vnd so jhr mir oder dem Gerichts-botten versprochen / am negsten Gericht zu erscheinen / vnd nicht erschienen / hat er ewern vngehorsam beklagt / Mit bitt / ihme darauffladung gegen euch zuerkennen / ewere notturfft gegen solichen kom-mer weß jhr des zu haben vermeinten / vorzuwenden. Nachdemihme dan soliche ladung erkent / So ernen ich euch einen entlichenGerichtstag, Nemlich N. negstkunfftig, souern der ein Gerichts-tag sein wirt/ sonst aber den negsten Gerichtstag darnach folgende /den morgen zu N. vhren selbst eigener person / oder durch ewern vollmechtigen Anwaldt an bestimptem Gericht zu erscheinen / v ewerenotturfft vorzuwenden. Wan jhr alsdan also kommet / oder nicht /wirdet nit destoweniger auff ansuchen des gehorsamen theils imRechten wie sich geburt procedirt werden. Wolt ich euch nit ver-halten / darnach am besten wissen zu richten rc.Ladung zu sehen vnd hören / das der klegerin die streitige gueter ex primo Decreto | oder aufder erster erkandtnuß eingesetzt werde.Ch N. Richter oder Schültiß / ꝛc. Lassen dich N. zuIN hiemit wissen / als nach der dritter wider dich außgangner ladung / an jtzternantem Gericht N. erschie-nen ist, vnnd deinen vngehorsam beklagt, auch fernerwider dich seine klagt schriftlich eingelegt / vnd gebettē/nachdem du nhu zum drittenmal gerichtlich geladen / v doch zu allenmalen vngehorsam außbleben inen in die streitige güter ex primo Decreto inzusetzen / vnd daruff ladung zuerkenen / Darum lade vnd heischich dich nochmals vn zum vberfluß Peremptorieldas du auff N. tagalhie
Druckschrift
Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Seite
CLXXII
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten