elijsehen nit allein vill Appellationes vnder solcher Summen / sonderauch zum offtermal ohn einiche erhebliche fueg vnnd vrsach, gantzfreuelhafftig vnd nur zu mutwilliger vmbtreibung der Widerthei-len, bey vnser Cantzley introducirt vnd eingefuert, Dardurch danso woll die parthien auf groß vergebliche kosten getrieben / als auchvnsere Rhete mit vilfeltiger vnnotiger muhe vn arbeit (dessen mansonst woll geubrigt sein kundte) beschwert werden / So ist demnachvnser meinung vnd beuelch / Wa nach publicierung dieses vnsersEdicts jemandt von vrtheiln / so durch Euch außgesprochen, anvns oder vnsere Cantzley appellieren wurde, das ihr demselbigenkeine Acta / ehe vnd zuvor er gnugsame oder sonst gebuerende Cautiongestelt/ da folgentz vnsere Rhete vermercken kundten, das die strei-tige Hauptsach nit funffvndzwenzig goltgulden werdt, das er vnsalß dan / in funff goltgulden / oder aber / so dieselbige sich vber solcheSumma ertruge / Yedoch die vorgenomene Appellation freuelhaftig vnnd muthwillig befonden, in funfondtzwenzig goltguldenbrüchten vnd abtragt gefallen sein soll / versiegelt volgen lasset / Damit also / das vnzulieſſig muthwillig Appelliern / wie pillig / abge-schafft / vnd einem jheden zu seinem Rechten furderlich verholffenwerden möge. Vrkhundt vnsers hierunden getruckten SecretSiegels. Geben zu Cleue am letzten Martij / Anno Tausent funffhondert einvndsiebentzig.DerAS)6
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
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CLIII
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