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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
Seite
CXXXIII
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cxxxiijbeweisung / oder sonst auß erheblichen vrsachen verhindert wurde /soll er dasselbig vns/ oder vnsern Rheten inwendig der obgesetztendreien Monaten anzeigen. Darauff ihme nach befindung der sa-chen, weitere dilationes vergont, erkendt vnd zugelassen werdensollen.Welcher dein allem dermassen nicht nachkommen wurde / deßoder derselbigen appellation soll als vor desert vnd erlossehen gehalten / vnnd darumb nicht angenomen / sonder zu vollenziehung vori-ges vrtheils remittirt werden.Von fertigung der Acten.Cap. XXXIIII.Amit die appellierende parthey ihre appellation zurechter zeit verfolgen mög / sollen ihre die Acta vmbein zimblichs / ohn vbernemen verfertigt werden / inwelchen Actis auch sonderlich verzeichent werden[E]soll / in was jar / vnd auff welchen tag ein jhede sachangefangen / vnd was auff einem jheden termyn vnd Gerichtztage /biß nach außsprechung des Endturtheils / appellierung / vnnd ge-bung der Apostelen oder zeugnußbrieff/ gehandelt/ dergleichen dasjhar vnd tag/ in welchem das vrtheill daruon appellirt/ außgesprochen / vnd ob solichs mundtlich oder schrifftlich geschehen / auch binnen welcher zeit appellirt, vnd wes darauff in annemung oder ver-werffung der appellation gefolgt, damit alle nichtig vnnd vnrech-tigkeit verhuet, vnd gleichmessig, pillig, außtreglich Recht befor-dert werden mögMVonS