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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
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Das anderNeuwerung oder Attentata in hangen-Leistung hat in gelehentem gelt oderder Appellation nicht vorzunemenschuldt / wa kein erbkauf auffgericht /kein statNoitgerichtLeibpachtungen erfordern schriftlicheNotarien anweisung vnd beuelch clxiijvrkunde oder verschreibungLeuchnen oder bekennen in frembden sachen so einem nicht eigentlich bewust / als mißbreuchig abgestelt lvjObmann / vnd so der vor dem entlichenLitis Contestation oder beuestigung desxviijspruch mit todt abgehen wurdekriegs Rechtensxc. xcij.Losen halber ob zweifel vorfallen wurPachtungLose kan durch den keuffer auf ein sichePachtgueter vmbschlag durch vnbetzare zeit verwilligt werden / vnnd hattcij. ciij.lungdarumb das gemein spruchwort EinPachtgueter verwuestung bricht diejhar loeß=alle jhar loesz / allein innpachtungpfandtschaft stattPachtgueter / als hauß vnd scheuren /Loeß kundigung stehet bey dem verkeusverbrennung durch des Pechters o-fer / vnd nicht bey dem keuffer / vn-der seines haußgesindts schuldt oderangeseh en wie die gultverschreibungversaumnus / ist der Pechter zuerstatgeſtalt ſeyten schuldigPacht wirdt durch erbkeuf gebrochenPechter mag auß vorgemelten prsa-Man ist seiner eheliger haußfrawenlxxxvijchen / nemblich vmb nicht haltungMan vnd mombarder Conditionen vnnd vorwarden /Mancherlei kinder wie die erben lxviiidurch vnbezalung / auch verwustungManheuser ordnungder gueter / zudem durch zugestandeMinderjhärigen vertrettung im Rechlxij.xxxvij. lij.nen erbkauff / vor vmbganck der be-dingter zeit seines gewins entsetztMinderſhaͤrigen mogen die zukunffti-vnd abgetrieben werdenge erbfell jhrer Eltern oder verwandPechter so an gebrauch des bestandenten nit begeben / oder schuldt daraufguts durch den pachtherin verhin-bekennen oder verschreiben xevidert / mag seinen schaden an dem zinßMinderjhaͤrigen wie Curator ad litem zuclxxxiiijabſchlagenuerordnenPechtern sollen die notturfftige / nutzliche angewendte costen erstattet wer-Pension kan vonn wegen gelehentesNarren vertrettung im Rechten. lijgeldts oder schuldt nicht gefordertNaturliche kinder mogen vonn den El-werdentern / wa ehelige kinder vorhanden /Pension in loeßbaren Rhenten vonnmit zimblicher niessung versehenwerden / Ererben auch ihre Mutter /hondert nit mehr als funff zu gebensouern die kein ehelige kinder hatt.noch eine vom Adel istPfendtgeben in execution der vrtheil /b iijvnd