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DIE VERFOLGUNG DES TOTEN
räumung eines so mißliebigen Menschen wie des Frate um denHeiligen Stuhl erworben hatte, mit Fug als den aussichtsvollstenAnwärter auf das Generalat betrachten. Da ward er schon am28. November 1500 vom Tode überrascht, einem Weibe gleichwinselnd: „Ist es denn möglich, daß ich sterben muß 60 ?" „So ver-geht die Herrlichkeit der Welt", fügte der Chronist von S. Marcoder Nachricht von seinem Tode bedeutungsvoll bei. Nicht wenigerschwer war kurz zuvor am 4. November 1498 der Augustiner-general Marian von Gennazano zu Calvi bei Neapel, wo er Lin-derung in seinem schweren Gichtleiden gesucht hatte, entschlafen,ohne seinen heißesten Wunsch verwirklicht zu wissen, die Erlan-gung des roten Hutes, den seine brechenden Augen bereits überseinem Haupte schweben sahen 61 . Wenige Monate nach ihm starbzu Rom, am 13. Mai 1499, ein anderer Hauptgegner des Frate, derFranziskaner Dominikus von Ponzo, vom Mohren als ein Mannvollendeter Gelehrsamkeit und Güte und ganz besonderer Er-gebenheit gegen seine Person heiß beweint 62 . Und noch einentreuen Diener verlor der Mohr um dieselbe Zeit, den von ihm inpolitischen Geschäften viel verwendeten Mönch Augustin vonLucca, der mit zwei Neffen zu Lucca von Nonnen vergiftetwurde 63 .
Zum Nachfolger Turrianis wurde im Mai 1501 nach dem WillenCaraffas Vinzenz Bandelli gewählt, bekanntlich ein Freund desMohren und Pfeiler der lombardischen Kongregation. Bei der Pro-zession, welche der neue General an der Spitze seiner Wähler undOrdenssöhne in S. Peter veranstaltete, um dem Heiligen Vater seineHuldigung darzubringen, warfen sich viele von ihnen vor diesemin den Staub, ein Gebaren, das selbst dem an manches gewöhntenZeremonienmeister Burchard anstößig erschien, dem Papste abersehr gefiel 61 . Kam schon in diesem niedrigen Sklavensinne derstarke Gegensatz zwischen Bandelli und dem Frate, der sich zueiner so schmählichen Handlungsweise schwerlich herbeigelassenhätte, zum Ausdrucke, so offenbarte er sich sofort auch in denfeindseligen Maßregeln Vinzenzens gegen das Andenken seinesehemaligen Schülers. Unter Strafe des Verlustes des aktiven undpassiven Wahlrechts verbot er alle Äußerungen, als sei Hierony-mus Prophet, Heiliger oder Märtyrer gewesen, oder als habe erWunder gewirkt 65 . Er schaffte überdies die auf den Frate zurück-gehende Eigenart in der Ordenstracht ab 6 *, ebenso die von ihm