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2 (1924) Das Streben
Entstehung
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DIE VERBINDLICHKEIT DES BANNES UND IHRE GRENZEN 727

dig und allbekannt, so braucht man sich um den Bann auch inder Öffentlichkeit nicht zu kümmern, wie wir am Beispiele Christeersehen können. Die jüdischen Priester hatten den Blindgebore-nen ob seines Glaubens an Jesus ausgestoßen, d. h. exkommuni-ziert, Christus aber nahm ihn gleichwohl auf (Joh. 9, 1 ff.). Herr,wie konntest du so etwas tun! Weißt du denn nicht, daß es heißt:Des Hirten Spruch muß man fürchten, er sei gerecht oder un-gerecht?" Christus aber spricht: Lies doch auch, was am selbenOrte weiter unten Papst Pelagius sagt 133 :Ward jemand von ge-rechtem Banne betroffen, so bessere er sich, und er ist frei davon.Ist dieser aber ungerecht, so braucht er sich um ihn nicht zu küm-mern, denn vor Gott und seiner Kirche vermag kein ungerechterBann zu beschweren. Man braucht daher auch nicht um Ent-bindung von ihm nachzusuchen, denn man ist nicht gebunden."Ebenso erklärt der heilige Augustin:Was schadet es dem Man-schen, wenn ihn menschliche Unwissenheit aus dem Verzeichnisseder Kirche streichen will, falls ihn nur sein eigenes Gewissen nichtaus dem Buche der Lebendigen tilgt 134 ?" Und an anderer Stelle 135 :Eines ist der irdische Sitz und ein anderes der himmlischeRichterstuhl. Vom Niederen empfängst du dein Urteil, vom Höhe-ren die Siegeskrone." Darum nahm der Erlöser den Blindgebore-nen auf, obschon er von der Synagoge exkommuniziert war; denndiese Exkommunikation enthielt einen unerträglichen Irrtum,d. h. einen Verstoß gegen Gottes Gebot, und war daher ungerecht,da die Frömmigkeit Jesu und seiner Predigt und die Gottlosigkeitder Pharisäer und ihrer Lehrer auf der Hand lag. Alles aber, wasChristus tat, dient uns zur Belehrung."

Mit Grundsätzen der Art, wie sie vom Frafe nicht etwa erst seitseiner eigenen Exkommunikation, sondern schon längst zuvor dar-gelegt wurden, ward er dem Geiste wie Buchstaben der kirchlichenVerfassung durchaus gerecht. Im kirchlichen Gesetzbuche selbstlhatten Väteraussprüche und päpstliche Entscheidungen des In-fhalts Aufnahme gefunden 136 , der Widerstand gegen sündhafte Be-fehle kirchlicher Oberen sei nicht als Ungehorsam, sondern viel-mehr als wahrer Gehorsam zu schätzen. Im selben Sinne sprachsich der heilige Bernhard aus, obschon er die Notwendigkeit undVerdienstlichkeit des Gehorsams in begeisterten Worten zu preisenpflegte 137 . Auch der heilige Thomas 138 lehrte, die kirchlichen Vor-gesetzten könnten nur insoweit Anspruch auf Gehorsam erheben,

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