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Die religions-psychologische Grundlage der Feuerbestattung
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Kirche, oder die Kirche doch nur, soweit sie diese Vor-stellungen nährt, die dem Fortschritt der Einäscherung dieBahn sperren. Sie sind es, die in den romanischen Ländern,in Italien, in Frankreich, in Spanien, wo der Leichenbrandam langsamsten voranschreitet, noch zahllose Gemüter be-herrschen. Die Kirche hat ihre Gläubigen längst nicht mehrso fest in der Hand, wie man es vielfach meint. Die jüngstenpolitischen Ereignisse in Deutschland lehrten zur peinlich-sten Überraschung der kirchlichen Kreise, daß eine Be-wegung, welche vom deutschen Episkopat aufs lebhaftestebefehdet worden war, gleichwohl oder vielleicht eben des-halb zur Herrschaft kam. Haben die Geister erst einmalden Wahn des lebenden Leichnams überwunden, dann, erstdann werden sie für den Gedanken der Feuerbestattungreif sein und ihn auch praktisch verwirklichen, mag Romes erlauben oder nicht. Um es dahin zu bringen, bedarf esunermüdlicher Aufklärung. Ein Aberglaube ist aber immerviel schwerer auszurotten als ein Glaube, dies darf man janicht vergessen. Mit den Anfängen der Menschheit ver-woben und in den Tiefen des Gemütes verwurzelt, leistetder Gedanke an eine irgendwie geartete Beseeltheit desToten allen Belehrungs- und Bekehrungsversuchen zähestenWiderstand. Wie jedoch die Erfahrung längst vielfach be-wies, werden Vorträge und volkstümliche Schriften wenig-stens auf nüchterne Verstandesmenschen ihren Eindruckniemals verfehlen. Aber auch Gemütsmenschen, so sehr siemit dem Herzen zu denken gewohnt sind, werden sich aufdie Dauer der Erkenntnis nicht verschließen können, daßdie Flamme ihren verstorbenen Lieben keinen Harm zufügt,wohl aber das traurige Geschick menschenunwürdiger Ver-unehrung erspart, vor welcher das Grab die ihm anver-trauten Leiber nicht immer schützt. Und auch der Gedankewird sie trösten, daß die rasche Auflösung in der Heißluftdes Krematoriums jedenfalls ein ungleich edlerer Vorgangist als die oft so lange Jahre dauernde ekelhafte Verwesungunter dem Boden. Jedenfalls muß man sich darüber klarsein, daß es sich in der Bestattungsfrage um ein religions-psychologisches Problem tief einschneidender Art handelt,wobei sich letzten Endes alles um die große Entscheidungdreht, ob die Leiche immer noch so etwas wie eine Personoder aber nur mehr eine Sache 27 ), ein dem Ermessen derÜberlebenden anheimgegebener Kadaver sei. Die Männerder medizinischen und hygienischen Wissenschaft haben mit

27 ) Vgl. über die Sachlichkeit des menschlichen LeichnamsKarl Erwin Cramer, D. Behandlung des menschlichen Leich-nams. Zürich 1885; H. Swoboda, D. Kultur B. 2 (1901), 337 ff,;K. G a r e i s, D. Recht am menschlichen Körper. Festgabe f.J. Th. Schirmer; H. Seh reu er, D. Recht d. Toten, Zeitschr. f.vergleichende Rechts-Wiss. B. 33.

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