dem Aberglauben an einen lebenden Leichnam längst auf-geräumt, und der moderne Rechtsstaat wandelt in ihrenSpuren, wenn er das Bestattungs- und Friedhofswesen denHänden der Kirche entzieht und den Gemeinden bzw. denPolizei- und Gesundheitsbehörden anvertraut. Sind ersteinmal nicht nur einzelne Menschen, sondern auch dieMassen und Völker für die Einsicht in die bloße Sächlichkeitder Leiche gewonnen, so steht der weitesten Ausbreitungder Feuerbestattung nichts mehr im Wege. Mit Recht sagtdaher ein geistvoller Religionsforscher unserer Tage 28 ):„Die gegenwärtig höchste Aufgabe der Vertreter aller Reli-gionsgemeinschaften ist es doch wohl, die Sächlichkeit diesesLeibes, der weder handeln noch leiden kann und doch soganz anders ist als er war, — auf der einen Seite; dasWalten einer von diesem völlig getrennten Seele anderer-seits zu lehren, — einer Seele, deren Existenz und Wesenin keiner Weise durch den körperlichen Organismus erklärtwerden kann und von einer metaphysischen, hohen Machteiner unbekannten Bestimmung zugeführt wird."
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