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Die religions-psychologische Grundlage der Feuerbestattung
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wiesen, wenn man etwas, was vielleicht doch noch kommt,als unchristlich brandmarkt und im Namen des Christen-tums bekämpft." Noch immer bewahrt das goldene Wortdes päpstlichen Geheimkämmerers Mathias Naldi seineKraft:Das kann nicht als verwerflich gelten, was so vieleJahrhunderte hindurch als ehrenvoll erachtet wurde."Römische Verbote und Bannflüche vermögen dem Fortgangder Feuerbestattung so wenig Einhalt zu gebieten wie einstdem Siege der Anatomie. Kraft apostolischer Autoritäthatte Bonifaz VIII. das Zergliedern der Leichen unter Strafedes Kirchenbannes verboten, und dennoch ist es Gemeingutder medizinischen Wissenschaft geworden, ohne welchesheutzutage selbst katholische Universitäten nicht mehr zubestehen vermöchten. Kardinal Merry del Val gibt in seinemSchreiben an die Bischöfe vom 19. Mai 1926 selbst zu, daßdie Feuerbestattung immer weitere Kreise ziehe, und in derTat nimmt sie, während sie in manchen Ländern allerdingsnur geringe oder gar keine Fortschritte aufweist, in anderenin einer für die Kirche unheimlichen Weise zu. So warenvon den 1664 bzw. 1747 Personen, welche sich 1931 und 1932im katholischen München einäschern ließen, etwa 50 v. H.Katholiken 7 ); in der Tschechoslowakei gehörten von den4740 Eingeäscherten des Jahres 1929 weitaus die meisten derkatholischen Kirche an, im Reichenberger Krematoriumsogar 70 v. H. 7a ). Es ist kein Geheimnis, daß katholischeGeistliche hierbei in verschiedenen Fällen Assistenz leiste-ten 8 ); aber auch aus Mailand wird von bestunterrichteterSeite mitgeteilt, daß sich der katholische Klerus zur Zeit derKardinäle Ferrari, Tosi und Ratti, des jetzigen Papstes,wiederholt bei Feuerbestattungen beteiligte, während sichdem allerdings der gegenwärtige Erzbischof Schuster hart-näckig widersetze 9 ). Tatsachen solcher Art lehren zugleichdeutlich genug, daß der Leichenbrand nichts Religions- oderKirchenfeindliches an sich hat; erfahrungsgemäß ist er inden allermeisten Fällen mit religiösen Trauerfeiern ver-bunden. So fanden solche z. B. im Krematorium zu Königs-berg im Jahre 1951 bei 551 von 564, im Jahre 1932 bei 485von 493 Einäscherungen statt 10 ); im katholischen Luzernin der Schweiz betrug die Zahl der Abdankungen durchGeistliche in den Jahren 19251932 94 Prozent aller Ein-

7 ) Mitteilungsblatt derFlamme" in München 1932 Nr. 29;D. Volks-Feuerbestattung 16. Jahrg. (1953) Nr. 6.

? a) Zentralblatt f. Feuerbestattung 1930 Nr. 5 S. 77.

8 ) Flamma H. 78/9 (1931), 1326 f.

9 ) Gütige Mitteilung des Cav. Mazzotti v. 13. März 1933.

10 ) Gütige Mitteilung des Herrn Dr. P. M ü h 1 i n g, Vor-sitzenden des großdeutschen Verbandes der Feuerbestattungs-vereine.

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