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Die religions-psychologische Grundlage der Feuerbestattung
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verbrennen, nicht beerdigen ließen, nicht nur Laien, sojüngst am 6. August 1932 der OberlandesgerichtspräsidentMatthäus Hahn in Nürnberg, der noch 1931 auf dem dortigenKatholikentag eine führende Rolle gespielt hatte 17 ), sondernauch italienische Priester.

Da die Feuerbestattung vom Heiligen Stuhl nach demVorgange Scuratis in engsten Zusammenhang mit den alsAtheisten und Kirchenfeinden geächteten Freimaurern ge-bracht wurde, so ward sie gleich ihnen mit der Exkommuni-kation belegt und von kirchlichen Eiferern mit all denSchmähtitulaturen überhäuft, mit welchen die Maurereiselbst bedacht zu werden pflegte. Man schwärzte sie an alsheidnischen Brauch, als Rückfall ins Heidentum, als Aus-druck heidnischer Weltanschauung, als einen Abfall vomChristentum und vom Glauben, als prometheischen Trotzund Auflehnung gegen die aus der Uroffenbarung stam-mende Gottesordmmg, als eine satanischem Geiste und teuf-lischem Hasse gegen die Kirche entsprungene Einrichtung.Man sah in ihr einen groben Verstoß gegen alles mensch-liche und christliche Gefühl, eine Roheit und Barbarei,man beschuldigte ihre Anhänger, durch völlige Zerstörungdes Leichnams dartun zu wollen, mit dem Tode sei allesaus 18 ). Unter solchen Umständen rückten so manche, -welcheehedem mit ihr sympathisiert hatten, weit von ihr ab. Pro-fessor Buccellati von Pavia, der sich früher, wie erinnerlich,für sie erklärt hatte, nahm sein Schreiben auf die scholasti-schen Ausführungen Scuratis hin demütig und wehmütigzurück 10 ).

Und doch liegt die völlige Grund- und Haltlosigkeitder von der Kirche wider die Einäscherung erhobenenKlagen und Anklagen auf der Hand. Tatsächlich gingendie Feuerbestatter eben doch nicht von religionsfeindlichen,nicht von freimaurerischen und nicht von freidenkerischen,sondern von hygienischen Grundsätzen und Absichten aus,und nicht um Ausrottung des Christentums und Katholizis-mus, ebenso wenig um Untergrabung des Glaubens an dieAuferstehung und an die Unsterblichkeit der Seele war esihnen zu tun, sondern um den Schutz der Volksgesundheit,

") Bayer. Kurier 1932 Nr. 227/8; vgl. K. Schmidt, Feuer-bestattung und Freimaurer, Zentralblatt für Feuerbestattung 1930Nr. 5; Mühling ebd. Nr. 6.

18 ) So F r e y b e, Erdbestattung und Leichenverbrennung 9,20, 27; A. Besi, Die Beerdigung und Verbrennung der Leichen15, 52; L. Schütz, Kirch.-Lex. VIP, 1688; Hist.-pol. Blätter B. 74,256; Kard. Faulhaber, Rufende Stimmen, 2. Auflage 441 f.;L. R u 1 a n d, Gesch. d. kath. Leichenfeier 226, 229; D e r s., Leichen-verbrennung 7; K. A. Geiger, Arch. für kath. Kirchen-RechtB. 94, 35.

19 ) Stimmen aus Maria-Laadi B. 53, 270.

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