Druckschrift 
Die religions-psychologische Grundlage der Feuerbestattung
Entstehung
Seite
55
Einzelbild herunterladen
 

nahmen zu. Wie die Tötung eines Menschen, obschon an sichverboten, unter gewissen Voraussetzungen, so im Falle einerNotwehr, im Kriege oder zur Strafe, gestattet ist, so kannauch die Leichenverbrennung erlaubt sein, sei es, daß siezur Strafe, sei es aus Notwehr der Lebenden geschieht, dadie vernünftige Ordnung verlangt, im Falle eines nichtanders zu behebenden Widerstreites die Erhaltung derlebenden Körper jener der toten vorzuziehen. Rücksichtenhygienischer Art rechtfertigen jedoch eine solche Ausnahmenicht, denn die Hygieniker geben selbst zu, daß von einemgut geregelten Friedhofe eine Gefahr für die Bevölkerungnicht zu befürchten sei. Die wichtigste Hygiene ist dieTugend, die man durch den wahren katholischen Glaubenund gute Werke erlangt. Die Leichenverbrennung verstößtüberdies gegen eine Dekretale Bonifaz' VIII, der das Zer-stückeln und Auskochen der Leichen als abscheuliche Bar-barei strengstens verboten hat 6 ). Sie erzieht die Überleben-den zur Roheit und Grausamkeit und geht auf den Eintrittder nordischen Barbaren ins Christentum zurück, wie dieVerordnung Karls des Großen lehrt. Niemand kann daher«rlaubterweise letztwillig seine Einäscherung anordnen.Wer es gleichwohl tut, der bekundet einen sündhaftenWillen und darf weder im Leben noch im Sterben zu denSakramenten zugelassen werden, es sei denn, daß er bereutund das Geschehene gutmacht. Um Unvorsichtigen dieAugen zu öffnen, so sei ihnen gesagt, daß es Protestanten,Ungläubige oder notorische Freimaurer waren und sind,von welchen die Beförderung der Leichenverbrennung aus-geht, wie verschiedene Äußerungen in maurerischen Zeit-schriften und Zeitungen beweisen. Zur Empfehlung derLeichenverbrennung reden sie sich auf die Hygiene hinaus,als ob diese, die Zivilisation und die Wissenschaft sie ver-langten. Die beste Hygiene ist jedoch das Begräbnis. Auchdie Hygiene vermag den Tod nicht aufzuhalten. Immer wirddas Laster viel mehr als die Luft und das Wasser in derNähe der Friedhöfe vor der Zeit zum Grabe führen, beson-ders jene Laster, welchen die Freimaurer frönen. SoweitScurati.

Die Schrift Scuratis verfehlte ihren Eindruck in Romnicht. Ganz in ihrem Sinne entschied der Heilige Stuhl am19. Mai 1886, es sei nicht erlaubt, seine eigene oder einefremde Leiche verbrennen zu lassen, indem er sich ganz wieScurati auf die von Leuten zweifelhaften Glaubens odervon Anhängern der freimaurerischen Sekte ausgehendenBemühungen berief, den heidnischen Brauch der Leichen-verbrennung einzuführen und zu diesem Zwecke besondereVereine zu gründen, um so die Hochschätzung und Ver-

°) Corp. Jur. Can., Extrav. Comm. L. III Tit. 6 c. 1.

55