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Die religions-psychologische Grundlage der Feuerbestattung
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eine unbestrittene Domäne der Geistlichen, soll konfessions-los werden; die Trauung wird durch die Zivilehe in dasBelieben des Einzelnen gestellt. Und nun kommt auch nocheine Änderung beim Begräbnis!" Wenn die Feuerbestattungals Nachahmung des Heidentums bezeichnet werde, so seizu entgegnen, daß sie nicht mehr noch minder heidnisch alsdas Oster- und Pfingstfest sowie das christliche Kreuz sei,welches schon vor Jahrtausenden bei den Heiden einreligiöses Symbol war 40 ). Wollten wir da9 Heidentum nichtmehr nachahmen, so dürften wir auch nicht mehr mit Messernund Löffeln essen noch Stiefel und Beinkleider, Ring undMantel tragen. Obsdion nun doch selbst die Anhänger desErdbegräbnisses mehr und mehr zugaben, daß dieses inmancher Hinsicht einer dringenden Verbesserung bedürfe,so schreckten sie doch vor dem Leichenbrande als vor einemzu gewaltsamen Vorgehen zurück. Der tote Leib 47 ), machtensie geltend, ist kein Gegenstand, mit welchem man beliebigumgehen, auf dessen Vernichtung man ohne weiteres dieKünste der Technik anwenden kann; er ist ein unantast-bares Heiligtum, über welches Religion und Sitte schützenddie Hand breiten. Diese Unantastbarkeit entspringt denGefühlen der Liebe und Verehrung, welche wir den Leben-den erweisen, dann aber unwillkürlich auch auf die toteForm übertragen. Solange die Form erhalten bleibt, giltsie uns immer noch als Individuum, für dessen Schutz dieÜberlebenden einstehen und dem kein Haar gekrümmtwerden darf. Da es aber doch wünschenswert ist, den allzulangsamen Verlauf der Verwesung zu beschleunigen, sokönnte man sich dazu des Mittels bedienen, zu welchemKaiser Joseph IL in der Verordnung vom 15. September 1784griff, der zufolge die Leichen nicht mehr in Särge einge-schlossen, sondern in leinene Säcke eingenäht, in ungelösch-ten Kalk gebettet und dann mit Erde bedeckt werdensollten 48 ). Doch stieß dieser Vorschlag auf geringe Gegen-liebe, während der Gedanke der Feuerbestattung immermehr Anhang gewann 49 ) und in verschiedenen deutschenStädten, so in Berlin, Hamburg, Wien, Breslau, Nürnbergund Regensburg beifällig aufgenommen wurde. Freilich warman sich darüber klar, daß die Einäscherung nicht mehr wieehedem auf dem Holzstoße vor sich gehen könne. Auf demKongreß für Feuerbestattung am 7. Juni 1876 zu Dresdeneinigte man sich dahin 00 ), die Verbrennung solle 1. eine voll-

40 ) Gartenlaube 1874, Nr. 58, S 608 f.

«) So Cl. Winkler, Ausland 1875 Nr. 1, S. 6 ff.

48 ) So K. B i r n b a u m, Deutsche Warte 1874, S. 710; Fr. vonHellwald, Ausland 1874, Nr. 21, S. 408 f.; Medizinalrat Mohr,Daheim 1874, Nr. 44, S. 697 f.

49 ) J. B. Ullersperger, Urne oder Grab, 21, 52, 96 f.

50 ) M. Pauly, D. Feuerbestattung, 15.

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