eine Eingabe an das preußische Abgeordnetenhaus 33 ) mitder Bitte um Förderung der Feuerbestattung und versprachsich von seinen Gesuchen (7. und 20. Dezember 1856) umso mehr einen Erfolg 34 ), als seine Schrift von weiten Volks-schichten und selbst von kirchlicher Seite beifällig auf-genommen worden war. Daß die Einäscherung, welcheallein auch der furchtbaren Gefahr der Bestattung Schein-toter steuern könne, die empfehlenswerteste Bestattungsartsei, aber gerade mit Rücksicht auf das allgemeine Wahlnicht dem Belieben des einzelnen anheimgestellt bleibendürfe, sondern durch allgemein verbindliches Landesgesetzgeregelt werden müsse, war das ceterum censeo Trusens.Gleichwohl wäre seine Forderung, da er greifbare Vor-schläge zu ihrer praktischen Ausführung vermissen ließ,wohl schon bald fruchtlos verhallt, wäre sie nicht vongleichgesinnten und tatkräftigen Freunden aufgenommenund nachdrücklich unterstützt worden. An ihrer Spitze standder Dresdener Medizinalrat Friedrich Küchenmeister (1821bis 1890), „eine ungewöhnlich tief veranlagte religiöseNatur 35 ), ein Mann, der sich noch in seinen letzten Lebens-jahren mit umfangreichen Bibelstudien beschäftigte". Da inder zweiten Hälfte des Jahres 1871 die Gefahr eines neuenAuftretens der Cholera drohte, so sann man auch neuer-dings auf Vorkehrungen gegen die schreckliche Seuche. Sogab Küchenmeister sein „Handbuch der Lehre von derVerbreitung der Cholera und den Schutzmaßregeln gegensie" heraus, und schlug im Anhange dieses Werkes unterBenützung des Artikels Böttigers in Wielands „NeuemMerkur" nicht nur die rasche Beseitigung, sondern aus-drücklich die Verbrennung der Choleraleichen vor 38 ). EineErweiterung und Berichtigung dieses Anhanges bildete seinVortrag 37 ) „Über Leichenverbrennung", gehalten am8. April 1874. In der von ihm herausgegebenen „Zeitschriftfür Epidemiologie" kam er auf den Gedanken zurück, dieEinäscherung sei unter allen zur Zeit noch ausführbarenBestattungsweisen der sicherste Cordon gegen Epidemien 38 ),aber auch von diesen abgesehen empfehlenswert. Küchen-meister ging jedoch nicht soweit wie Trusen, eine obliga-torische Feuerbestattung anzustreben 39 ), sondern gab sich,
33 ) Flamma Heft 84 S. 1410.
34 ) J. P. Trusen, Denkschrift zur Feuerbestattung. Ausdessen Nachlaß herausgeg. 1860, S. 7.
35 ) P. M ü h 1 i n g, Rüstzeug im Kampfe um Rom. DritteFolge (1932), S. 26
3 «) Erlangen 1872.37 ) Erlangen 1874.
3S ) I (1874), 170 ff.; II (1876), 1 ff.; 113 ff.
39 j Zeitschr. f. Epidem., II, 220, 228. Über Leichenverbrennung,Vorwort.
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