331vorhin geschehen, keine Zehrungen mehr thuen. 3tio sollenaber das gewöhnliches satzessen, und so genantes bürger-Meister=essen, wie vorhin, moderate Jährlichs auch profu-turo gehalten werden. 4to ist verabredet worden, daß dievorherige rechnungen amore pacis ohne recapitulirt passi-ren sollen, sodan diese und noch von vorigem Jahr abzu-legende stadt= oder bürger Meisters rechnungen bei abma-chung der zukünftiger nicht pro regula gehalten werden,weder der bürgerschaft im Mindesten praejudiziren sollen,und 5to obschon bishierhin bey denen Collecten außschrei-bungen, revisionem deren rechnungen und sonsten keineMeistbeerbte zugelaßen worden, dennoch zu abmachungsolchen beschwehrs pro futuro bey obgltn. und sonst wich-tigen Fällen die Meistbeerbte und rott Meistere mediantepublicatione berufen werden sollen, vor welchen die rech-nungen ex aequo et bono abgehört, und respective allewichtige stadt=affairen tractirt und beschlossen werden sol-len. 6to wirdt von der bürgerschafft dem magistratui zu-gestanden, daß, wan schon Ihr Churf. Dhlt. es bey derad interim gefaster ggstr. resolution daß die raths sessio-nen morgens gehalten werden sollen, ggst. belaßen solten,derselbe, wan für die stadt gearbeitet wirdt, in ansehungmagistratus kein salarium genießet. Jedoch ein gemä-ßigter weintrunck nachmittags nehmen könne, wie auch beybesichtigung deren schornsteinen das von alters gewöhnli-ches Viertel wein. Womitten dan alle bishero vorgewesenestreitigkeiten abgemacht und zur festhaltung dieses unter-schrieben worden.
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