Al-wilührtertallernichtleinidenund
215allen andern straffmässigen Gewaltthätigkeiten gänßlichenzu verschonen, weniger andern dergleichen zu thuen, nichtzu gestatten, sondern hiebey festiglich zu manuteniren undhandzuhaben. Hieran geschieht was recht ist. Ich bin esauch umb einen jedwedern Standsgebühr nach, zu erwi-dern erbietig, die meinem Commando undergebene aber,vollziehen hieran ihre Schuldigkeit und meinen ernsten Be-felch werden ſich auch vor unaußbleibender Leib⸗ und Lebens=Straff zu hüten wissen. Signatum in dem Kaysl.Veltläger bey Düren den 9. Juny 1674. Der Röm. Kays.auch zu Hungarn und Bohaimb Kön. May. Würcklichgeheimber und Hoff Khriegs Rath, Cämmerer, Gen.=Velt-marschall, bestalter Oberl. und Gen. der Windisch.= und pe-trinischen Gränitzer, C. Sonches.30. Brieff dem von dem lobl. Graff GallasischenCurassierer regement zu Nideck ligendenCornet zu behendigen (1675)Lieber Herr Cornet.Aldieweilen ich befel hat, dahier nacher Nideggen eineſtarckere wacht gewißer urſachen willen zu ſtellen, So er-kenne glichwoll von selbsten, daß es selbiger Statt sehr be-schwarlich fallen wirdt, wan also gedachte Statt Nideggensich mit einer discretion gegen mir instellen wolde, will ichsie hingegen nicht allein der mehrern wacht, sondern auchder jetzigen sich dort befindenden befreyet laßen, undt sel-bige anderwerdigh hin verlegen. Also den Herrn Cornethiermit die Vollmacht übergebe mit dortiger Statt bestenszu tractiren undt ſo ſie ſich mit etwaß zu einem paarHandtschuh für mich instellen werden, Morgen von dortenhinwegh undt anhero zu kommen. Dannen derselbe alsozu thuen wissen wirdt. Datum Haubtquartier Glehn den9ten May 1675. Der Röm. Kayß. Mayst. General Velt.wachteur und bestelter Oberster über ein Regement Curas-sirers Ch. G. harrach