Druckschrift 
Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
79
Einzelbild herunterladen
 

iterWenn in der Stadt keine Besatzung lag, fiel den Bür-allegern selbst ihre Bewachung zur Last. Wenn nun bei demhlenschlechten Zustande der Befestigungen seit der ZerstörungUedurch Kaiser Karl V. und bei der geringen Anzahl deristenBürger an eine Vertheidigung der Stadt gegenüber einerNichtgrößern Truppe nicht zu denken war, so mochte eine solchezundoch von Bedeutung sein gegen eigenmächtige Einquartie-tadtrungen, Brandschatzungen, Erpressungen und die Ueberfällefrei-kleinerer beutelustigen Abtheilungen, wie der zahlreich heaberumschwärmenden dienstlosen Söldner, die durch die Aus-sicht auf Beute leicht zu einem Streiche zusammengebrach-lünwurden. Bei drohender Kriegsgefahr wurden die Bürgerrgerstets von der Regierung aufgefordert, sorgfältig Tag= undJahnNachtwachen zu halten und strenge Geld= und Leibesstrafeauf die Versäumung der schuldigen Wachen gesetzt, wiechalauch der Rath noch außerdem die Nachlässigen bestrafte.huer1583 den 9. September erhielten sie Befehlin disernichtKölnischer Nachbarlicher empörung gute Tag= und Nacht-wacht zu halten, keine Fremden etwelchen Standes, beson-ders die die Waffen in der Hand haben und in Rüstungsind, durchpassiren oder übernachten zu lassen, jedenfallsStadtaber nur in geringer Zahl und höchstens zu 10 121697Personen auf einmal einzulassen, am Thor ihre Waffen indasEmpfang zu nehmen und sie ihnen erst beim Ausgehenirgerwieder zurückzuerstatten. Sämmtliche waffenfähige BürgerAb-waren in Rotten eingetheilt, die unter einem Rottmeistergen;als Anführer standen und deren Zahl zwischen 4 und 12fuar­ wechselte.!) Die Leitung der Stadtbewachung war 2 oder1701] 4 Wachtmeistern übertragen, die der Bürgermeister contro-itra⸗¬lirte. Den einzelnen Rotten wurden bestimmte Quartiereundanvertraut, nämlich das Rathhaus mit der HauptwachtTom-stube in der sog. gemeinen Courtegarden (Corps de garde),ausdas Nycks=, Zülpicher, Dürener und Brandenberger ThordenDiese Rottmeister hatten auch manchfache sonstige VerrichtungenTheiz. B. die Aufsicht über die Ausführung der Hand= und Spanndienstezu denen die Bürger rottenweise commandirt wurden, die Anweisungdes Holzes aus dem Stadtwald Mausauel, die Leitung der Betstun-den, deren jede Rotte eine besondere hatte, die Sorge, daß jeder Bür-ger die ihm obliegenden Nachpflanzungen in den Waldungen mache u. s. w.