26hatte übrigens auch für Nideggen nicht die mindeste Be-deutung. Weder Lehndienste, noch sonst irgend welche Ver-pflichtungen kommen vor, sogar keine Belehnung noch irgendeine Anerkennung nach diesem Frieden. Lac. II, 730.Mehrere Schriftsteller (v. Alpen, Geschichte des fränk.Rheinufers II, 444, Knapp, Regenten und Volksgeschichteder Länder Cleve, Mark, Jülich, Berg und Ravensburg,III, 70.) sprechen von einer Gefangenschaft Siegfrieds inNideggen und nehmen an, daß er entweder schon vor derErschlagung Wilhelm's IV. freigelassen oder aber erst beiseinem Einfall nach dessen Tod gefangen genommen wordensei, aus der ihn dann der Friede von Pingsheim befreihabe. Alles sehr zweifelhaft und unerwiesen, wahrscheinlichauf einer Verwechselung mit den Erzbischöfen Conrad undEngelbert beruhend. Mit Aachen, das die Söhne des Er-schlagenen vergeblich belagert hatten, kam durch Vermitt-lung des Papstes Martin IV. der Friede zu Schönau am20. September 1280 zu Stande. Die Stadt mußte zumSeelenheil der Grafen vier Altäre zu Ehren der h. MutterGottes stiften und jeden mit 10 Mark Sterling jährlichdotiren. Ein Altar sollte im Kloster der weißen Frauen zuAachen, einer im Kloster Burtscheid und zwei in der Graf-schaft Jülich gebaut werden, für die der Graf den Ort auswählen und die er besetzen sollte. Er errichtete sie in Nideggenals der Grabstätte der Erschlagenen, Quix, Chr. v. Aachen,l. D. 226. Das Recht der Besetzung dieser beiden Altäreschenkten Richardis und Walram 1282 dem Johanniterorden.Crem., Ak. Beiträge III, 74. Auch Richardis, die eineTochter des Herzogs Walram von Limburg war, wurdeneben ihrem Gemahl in der Kirche zu Nideggen begraben.Durch Vermählung Walrams von Jülich mit der Nichtedes Erzbischofs sollte endlich eine Aussöhnung zwischendiesen erbittertsten Feinden zu Stande kommen. Am8. März 1290 wurde der Ehevertrag geschlossen. Walramwies ihr 600 Mark auf Schloß Nideggen an; wenn er jedochdie Schlösser Hengebach oder Brucke von den darauf erhobenenAnsprüchen befreien könne, wolle er die Dotation, statt anNideggen, auf eines dieser Schlösser anweisen. Lac. II, 907.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten