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schieht Alles für ihren Schutz in den R.-Städten, wo die anwesen- 3. Sept.den Fürsten Jurisdiktion haben und die katholischen Gebräuche inUebung sind. Eine Erinnerung des Papstes oder Legaten an Bischofund Capitel zu Bamberg wegen ihres unkatholischen Vicedoms inKärnthen wollen die anwesenden Kff. und Fürsten unterstützen.
Der Papst wird ihnen nach Obigem keinen Mangel oder Negli-genz zuschreiben können, wie sie sich auch künftig ihrem Amt ge-mäss erzeigen und nach Möglichkeit für Erhaltung der katholischenReligion durch Wiederbringung der Abgefallenen tätig sein wollen. 3 )
Ma. 162/14 f. 22. Cop. (deutsch).
1) Das Datum entnehme ich einer Nachricht Fürstenbergs (Pielerp. 52), wonach am 3. Sept.„alle geistl. und weltl. kathol. Ohur- u. Fürsten"dem Legaten ihr Bedenken von Besserung des Religionstands und Refor-mirung der wankenden Stifter übergahen. Das Ma. a. a. O. f. 16 vor-handene Anbringen des Legaten an die geistlichen Stände bezieht sichnur auf Halberstadt ausdrücklich und ist offenbar ein Bruchstück seinerjedenfalls umfassenden "Werbung.
2) Hierüber äussert sich das Anbringen des Legaten, nach energi-schem Hinweis auf die Verletzung des Rel.-Friedens, durch den alleinder Katholizismus im Reich noch Bestand habe: ,,A.t dicent, postulatumhabere indultum et evocatum esse ad comitia. At hoc ipsum est,quod fieri non decebat", in Anbetracht des Rel.-Fr. und der Con-cordate. Uebrigens falle dieses Indult in die letzten Zeiten Maximilians
und sei keinenfalls „inconflrmato ad tot annos" erteilt worden.......
„Quod si aliqui subiecerint, hoc tempore et his ralionibus non posse ab.repta recuperari ac, si vel maxime a sessione arceantur nee confirmentura sede apostolica, tarnen etiam sine regalibus mansuras ecclesias apudiniquos detentores. Hoc est inconveniens adilucere, et quidem eiusgeneris, quod non nisi cum quadam suggillatione auetori-tatis sacri imperii obiiei potest. Optandum enim esset, ne sem-per absit debita legum observantia, qua tarnen an perpetuo simus cari-turi, a dei nutu et arbitrio pendet."
3) Nach dem Sehr. Elsenheimers an Baiern, Augsb. 8. Sept. (Ma.230/5), wandten sich der Legat, Mainz und Trier „der Sachen halb, souf gedachts legat den geistlichen stenden ubergebene schrift bedacht wor-den", an den Kaiser, „aber kain sondere anlwort empfangen, allain dasI. Mt. den sachen naebgedenken und was muglich nit underlassenwolten." Das angebliche Versprechen des Kaisers an den römischenStuhl, keinem Protestanten mehr die Regalien (eines Stifts) erteilen zuwollen, hat bereits Stieve IV, 201 A. 3 als Erfindung bezeichnet. Dassaber der protestantische Bericht von den Bemühungen des Legaten gegenfernere kais. Anerkennung nichtconflrmirter Administratoren bei Hab er-lin XIV, 355 auf "Wahrheit beruht, zeigen die obigen Anführungen.
400. Die Räte zu Augsburg an Kurfürst Ludwig. 3. Sept.
Augsburg
Vorgestern teilte ihnen der Kammerpräsident Hoffmann mit,der Kaiser habe sich entschlossen, dem Kurf. 10 Monate [von demRückstand der Contribution von 1576] ganz nachzulassen, die an-dern 10 zur neuen Contribution zu schlagen. Wundern sich, dass esso weit gekommen, da sie doch Opposition gemacht haben-
Mb. lll/2a f. 441. Or.
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