395. 1582 325
die Ungnade fallen lassen. 2) Die Städte hätten keine Ursache zurlß.Auguf
Absonderung gehabt, weil sie sich Aachens nicht in specie, sondern
nur propter consequentiam angenommen. 3) Das Hauptwerk sei
die Städte bei Recht verbleiben, die Sache mit Zutun der Kff. und
dem Kaiser heimzustellen und anzudeuten, dass Fürsten beigelegt
werde.
„Casimir stet auf und referirt neben Salzburg. Die fürstlich welt-lich bank het geschlossen: 1) Man soll der stät defension dem kaiserübergeben und I. Mt. bitten, sie wellen darmit zufrieden sein, danman in derselbigen weder hitzige reden noch andere ungepuerspueren mocht. 2) Das Aach nit weniger als andere ein stand desreichs und des land- und religionsfrieden vehig. 3) Das die grava-mina nit allain billich geclagt, sonder man muest sie auch ab-schaffen. 4) Sonst das commissarii in causa Aquensi inter civesutriusque religionis religiouis pari numero ad determinationemcausae verordnet. Wen aber die Interessenten und andere stend,so nichts im reich contribuirn, das mehrer machen und durch-dringen wollen, wiss man keiner beratschlagung mehr beizuwohnen.
Referent. Es sei herkommen, das Salzburg und Osterreichreferirn, und allain das mehrer. Solchs hab er getan. Pitt churund fursten wolten in für ein unparteischen referenten halten.Es votirten auch vill, die sich bei der menzischen canzlei nit legi-timirt hetten.
Hinc oritur acerrima lis et concertatio. Tandem Moguntinus:
Man befind, das man in effectu eins wer. Und dieweil jeztungwönliche unbscheidenheit furgeloffen, achten die churf., mansoll die sach biss uff montag frue einstellen. Et ita Moguntinuslegatus cum cancellario discedunt." Der Trierische Kanzler schlugnoch dem R.-Rat vor, die von Mainz wider Stolberg eingereichteSchrift zum Copiren zu geben. Placet.*)
Mb. 112/3a f. 535/6. Prot. (Sehregel).
1) Häberlin XII, 461 erwähnt die tumultuarisebe Scene gar nicht.Fürste.nberg benierktzum 18. August: „Die pfaltzische gesante'n erweckenein seltsam parlament im correferiren dess i'ürstenrats, pfui der schandt"(Pieler p. 51). Beim Zusammentritt beider Räte am 23. August zeig eder fürtliche Referent an, die Mehrheit wolle sich in Sachen der Städtemit den Kff. vergleichen. "Wieder erhob Bich Ehem: Wenn die Mehr-heit sich auch dafür erklärt habe, den Städten ihr Verhalten zu verweisen,so komme eben die Mehrheit durch die Vota solcher, die dem R. wenigoder nichts contribuirten, und der Interessenten zu Siande. Die A. C.Ver-wandten hätten ihre Vota schriftlich verfasst (gedr. bei Hoffmann I, 451 ff),„welchs sie furgelesen", mit dem Anhang, strafe man die Städte, weilsie sich Aachens angenommen, so müssten die Kff. und der rheinischeKreis auch Unrecht getan haben. Der Ref. wiederholte einfach die vorigeErklärung, worauf Mainz resumirte, man sei einig, dasB Commissarien zuverordnen, uneinig, ob sie von beiden Religionen zu nehmen oder dieSache dem Kaiser heimzustellen sei „In discessu sagt Casimirus zudem Menzischen, wan er den Bteten wolt leviten lesen, so wolt er mitdarbei sein. Respondit, quod non." Nach Tisch teilte Mainz die von ihmverfasste Relation des kf. und fürstlichen Bedenkens in Sachen der Städtemit (worin das Verfahren der Städte als ungebührlich gerügt, dem Kaiseraber die Abstellung ihrer Beschwerden empfohlen wurde). „Casim. Die