504 1582 373-374.
20. Juli beschwärden wider den reichsmarschalken und sonderlieh etliche
bedrohenliche reden, die S. Gn. ausgeben, als das man mit denstolzen schaubhuetlein in den Stätten noch änderst hausen unddie statt an 4 orten anzünden, item das man ein pine, wiezuvor bei kaiser Carls Zeiten geschehen, auf dem markt auf-machen, das die köpf darauf herumbe tanzen muesten, welcherletzeren bedrohenlichen reden die 2 churf. sächsische rät, so zuden hern statpflegern abgefertigt worden, auch vernemen lassen,ganz ausfuerlich hergebracht haben; darauf sie zu beden teiln zuguter bescheidenheit vermanet und damit abgefertigt worden.".....
Nürnb. R.-T.-Handlg. 1582. Conc
21. Juli 374 Di e bairischen Räte an Wilhelm von Baiern.Augsburg
Heut früh beantragten Harrach und Yieheuser als kais. Commis-sarien beim gesammten R.-Tag die gemeine Consultation wegen derim Fürsten- und Städterat vorgefallenen Verhinderungen nicht längereinzustellen. Die Kff. waren hiezu geneigt, der Fürstenrat abersetzte gesonderte Verhandlung über die Antwort durch; in derVorantwort wurde gemeldet, die Kff. seien ihresteils ad re- undcorreferendum gefasst und längst erbötig. Im Fürstenrat dieTraktation über diesen Artikel bis Montag verschoben. „Nun istaus disem guetermassen abzunemmen, was die gaistlichen churf. ge-sinnet, nemblich das ir mainung nit ist, von wegen des Magde.n-burgischen strits die beratschlagung einzustellen." Da dies sehrpräjudizirlich, sollten alle katholischen Stände oder, da es bei dengeistlichen Kff. nicht zu erhalten, wenigstens die anderen sich gegenden Kaiser und die anderen Stände im Fürstenrat schriftlich odermündlich uno ore dahin erklären, da es bisher ungebräuchlich ge-wesen, im Fürstenrat einem geistlichen Fürsten vor Empfang derConfirmation vom Papst oder der Regalien und Lehen vom KaiserSession und Stimme zu gestatten, Magdeburg aber, soviel sie wüssten,mit diesen Qualitäten nicht versehen und vom Kaiser zum R.-Tagnicht beschrieben sei, könnten sie sich neben demselben in keineBeratung einlassen, mit der Bitte, den Magdeburgischen zu veran-lassen, dass er sich des Fürstenrats äussere, auch der Stimme undSession enthalte. Eigentlich wäre diese Petition auch auf „Haller-stadt und Manda" [! Halberstadt und Minden] auszudehnen, worüber' sie jedoch zweifelhaft sind 1 ), da zu besorgen, „dieweil diegaistlichen churfürsten alberait vom creuz gefallen, es werden vilandere bischove hinnach volgen" und sich mit der Bewilligungs-klausel begnügen: da den kath. Ständen in dieser Beschwerde ge-holfen und sie bei dem Rel.-Fr. gelassen, gehandhabt und geschütztwürden...........
Ma. 162 13 f. 3 ff. Or.
1) W'a Antwort vom 22. Juli (Ma. 162/14 Or.), die den „Abfall" dergeistlichen Kff. und sogenannten Katholischen mit dem Zorn Gottesund der Missachtung der Welt bedroht, verlangt, dass ohne Rücksichtauf den Kaiser nichts weder cum noch sine protestatione geschlossea