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20. Juli der administrator die Session auf vorgehende bewilligung Salz-burgs eingenommen, auch einen claren vertrag, welchen Salzburgitzo aufs neue beliebet, vor sich hat, so trage ich wohl die bei-sorge, es werde schwerlich zu erhalten sein, das S. L. sich itzoder session genzlich begeben solte, weil solches nicht ahne schimpfabgehen wurde. Wan aber mit dem titel S. L. aus der keiser-lichen canzlei wilfaret wurde, so hielte ich darfur, es solte alsdander session halben dies mittel zu finden sein, das nuhr diesem weh-rendem reichstag dieselbe dem administratorn vermege des Vertragesvergunt wurde, jedoch das solches künftig zu keiner einfuhrunggereichen noch einigem teil vorfenglichen sein solte. Und doman S. L. , als dem administratorn, alleine die session nicht ver-statten wolte, mochte dieselbe wegen S. L. und des capittels zu-gleich gehalten werden, wie ich dan berichtet, das sie hierzu mitvolmacht in beider nahmen gefast. Do auch bedenklich wehre,solches als durch ein decret zu ercleren, so konte man mit Salz-burg und den anderen, so es fechten wurden, reden, das sie es itzoauf die mas geschehen Hessen, und es alsdan dahin stellen, das sieauch hierüber seibist miteinander vergleichen mochten. Wan esnuhn auf einen solchen weg gerichtet weiden konte, wolte ichversuchen, es bei dem administratorn zu erhalten, das S. L. dar-mit auch zufrieden wehre.*) Die Pappenheimische sache belan-gende bin ich mit dem gestriegen bescheit wohl zufrieden, der Zu-versicht die keis. Mt. werde den sachen recht tuen; alleine weilder radt alhier gestrieges tags den chur- und fursten des reichseine appellation übergeben und die anderen stedte an sich ge-hangen, so wiel die notturft sein, ihnen ernstlichen zu undersagen,das sie von solcher appellation abstehen; werdet derhalben wohlbeforderen, das solches geschehe. Der anderen bewusten sachenhalben will. von nöten sein, das solche vor der replica bei denchurfursten durch I. kais. Mt. Persönlich unterbauet werde; sohabe ich keinen zweifei, es wirdet I. M. in etwas willfaretwerden." . . .
Dr. 8500, Rud. Hdsckr. an Aug. 1581,5. Conc.
1) Ueber den berühmten Sessionsstreit zwischen Salzburg und Magde-burg, der sich ursprünglich nur auf den Vorsitz im Fürstenrat bezog,aber sofort zur Erörterung der prinzipiellen Frage nach der Zulässigkeitder vom Papst nicht conflrmirten (evangelischen) Stiftsinhaber im Reichs-rat führte, vgl. H ab erlin XII, 211 ff; Ranke, Sämmtl. - Werke VII,115 ff; die weitere Entwicklung dieses Streits auf dem R.-Tag von 1594ebd. 129 ff; Stieve IV, 201 ff; 230 ff. (wo u. a. die angebliche Zusagedes Kaisers an den römischen Stuhl als erfunden bezeichnet und die Be-deutung des kais. Dekrets vom J. 1594 in das richtige Licht gesetztwird). — Der hier mitgeteilte Vorschlag Kursachsens ist offenbar die