490 1582 357-359.
28. Juni Mit den „fremden Händeln" ist es offenbar auf die französ.
und niederl. Kriege abgesehen. Sich auf die deutsche Freiheit undden Nutzen fremder Correspondenzen für das Reich zu beziehen,„das wir auch die französische und niderländische Sachen nit fürfrembde, sonder für unser eigene insgemein und Sonderheit hielten."Freilich würde J. C. auch eine gemeinsame Handhabung dieserSachen durch das Reich weit vorziehen. „Weil aber diese Zu-sammensetzung bisher nit, sonder vielmehr gespüret, das einer desbapst, der ander sein eigen erhöhung suchte, der dritte ime wederdas gemein noch besonder, sonder sein lust viel mehr als daspublicum angelegen sein Messe, so wem ja die vierten keinswegszu verdenken, die sich der allgemeinen sachen, auf wellicher auchihr aigen wolfart oder verderben berugt, soviel ihnen möglich, an-nemmen, sonderlich aber diejenige, so dem prennenden feuer amnegsten sitzen und die ersteu sein, so da künftig herhalten müssten."Aehnliche Handlungen ihrer Gegner hat man gebilligt. Der Kaiserzur Entfernung des päpstlichen Gesandten vom R.-Tag zu ermahnen.
Kammergerii'ht. Münzsache. Commertien. Matrikel und Mo-deration : mit geringen Abweichungen wie in der kurpfälz. Instr.
Andre gemeine und Partikularsachen: Alles, was dem R. und denStänden nützlich, zu befördern, in Sachen, die J. C. zu Nachteilführen könnten, sein Bescheid zu erwarten. Die Sache Job. Friedrichsund des Gr. von Ortenburg zu unterstützen; wegen J. C's Uebergehungbei den zwei letzten Visitationen eine Supplication einzubringen.
Mb. Hl/lb. ful. 66-86. Or.
28. Juni 358. Barvitius an Dandorf f.
Köln
. . . „Ad iter me accingo, ut Augustam ad legatos regios, aquibus invitatus sum, veniam et ad reverendissimum Moguntinum,qui ex itinere ad me scripsit. . . . Venient brevi legati Alenconianiet inter eos, ut fertur, Albada. *) Venient et Anglicani Gilpinus etcancellarius comitis Embdensis. Literas reginae ad Casimirum etEmbdensem scriptas legi, antequam ex Anglia missae essent. Debis et aliis magnis arcanis, cum Augnstae ero, tutius communicabocum patronis meis.".....
Ma. 130/1. Or.1) Vgl. Mem. de Mornay I, 135/6; II, 133ff. Albada lehnte ab.
30. Juni 359. Beratung der kurpfälz. Räte in Religionssachen.
Augsburg
Kanzler: Den Sächsischen wegen des Convents (nachdem sichbereits Hessen, Pommern u. a. angezeigt) Anzeige zu machen;über die [einzelnen] Punkte noch nicht, zu reden. „Und weiln derpabst gesandt') dem kaiser in oren ligen soll und alles, was erkan, uff die ban pringt, so zu undertrukung der stendfA.C.] dient,als helt er dafür, das diss uff die ban zu pringen und inen an dieband zu geben, ob man nicht die kais. Mt. zu ersuchen, das er