357. 1582 489
hafte und Vertragswidrige eines Offensivkriegs u. s. w., namentlich 28. Juniauf die Erschöpfung der Untertanen. Verweis auf das Sehr. Kf.Friedrichs an den Kaiser 1576 und auf die kurpfälz. Instruktion.Es gewinnt den Anschein, als wolle mau das Reich tributariummachen und mit unserem eignen Geld andern, so dem Vaterland zuNachteil Krieg führen, helfen. Die früheren Kaiser haben für vielweniger gedankt und erklären müssen, es solle kein Präjudiz sein.Im wirklichen Notfall könnte dann die Steigerung der Ansprüchenur zum „gemeinen Aufstaud" führen. Uebernahme der Greuzver-teidigung durch die Kreise abzulehnen. Ritterorden: wie inderkurf.Instruktion. Vorschlag ständigen Friedens mit den Türken.
Eventuell 5—600000 fl. (wie 1559) zu bewilligen auf 5—6 Jahre,gegen Erledigung der Giavamina, Erhaltung des Friedeus und derständischen Rechte, als freiwillige Hülfe und nominell nicht wegendes Türken , um diesen nicht zu irritiren. „Es were dann sach,das einmal consultiert werden solt, wie einem römischen keisereine bestendige underhaltung zu schöpfen, darzue dann unsere retdie järliche annata, pallia und dem heil, reich ohne mittel fürge-fallene stift und clöster fürzuschlagen." Schlimmsten Falls lässt sichJ. C. den kurf. Vorschlag von 10—20 Monaten mit der 1576 be-willigten eilenden Türkenhülfe gefallen, wie in kurf. Instr.
Niederländisches Kriegswesen: — „darzu dann des herzogenvon Alanzons gesandter, so auf den reichstag kommen, der "ganzentraetation gute nachrichtung geben würdet." Die Räte sollen fürGewährung eiuer Audienz stimmen, unter Berufung auf das ius gentiumund auf die Gefahr, AI. und den K. von Frankreich, der zweifellosmit ihm unter der Decke, dem Reich aufzuladen. Werden sieüberstimmt, mit andern, namentlich Nachbarn Frankreichs beimKaiser und den Ständen sich zu beschweren. Bei der Haupt-beratung Entfernung der Burgundischen zu fordern. J. C. Be-dauern über die Untätigkeit des Reichs gegenüber den burgundi-schen Unruhen, namentlich während des erzherz. Gubernaments.Bei der jetzigen Lage keine Unterhandlung anzustellen, da derRücktritt AI. und ein Schirmverhältniss des Reichs friedlich nichtzu erreichen sei. Man müsse den lieben Gott walten lassen. Viel-leicht die AI. nicht anerkennenden Provinzen in den Schutz desReichs zu ziehen; oder AI. könnte selbst in Lehen- und Contribu-tiousverhältniss zum Reich treten. "Wollte man die Franzosen irri-tiren, so müsste das „mit manshänden geschehen und man auf dierecuperation der entwandter stift verdacht sein."
Landfriede, Exekution u. s. w. In etwaige gefährliche Versuchegegen die deutsche Freiheit wie ao. 70. keinenfalls einzuwilligen,im Notfall zu protestiren, „mit vermeldung, das das der weeg nitwer,die gleichheit mit liandhabung des gemeinen landfridens zu erhal-ten, unruge und empörungen zu verhindern, sondern vielmehr die-selb damit anzuzünden und das misstrauen zwischen den stendenzu erwecken und zu vermehren." Das rechte Mittel sei, die Ver-folgung christlicher Religion und päpstliche Tyrannei aufzuheben.
Betreffs der Parteilichkeit in Handbietung der Kreishülfe sichan die kurf. Instr. zu halten.