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10. April nach Augsburg. „Darauf ich fraget nur for mich selbst, obsschid [!], wann E. Mt. glaich auf angestimbten tag nicht zur stellenwehren, sonderlich wail sich der tottfall mit Mainz zugetragen."Sie meinten, ein Verzug von einigen Tagen würde nichts aus-machen, doch sollte der Kaiser jedenfalls seine Gesandten zumTermin dort haben,*) die dann den Verzug erklären könnten.
Hat mit Sachsen über einen Weg gesprochen, Brandenburgdoch noch zum persönlichen Erscheinen zu veranlassen. Br. wirdin den Osterfeiertagen zu Dresden sein; in dieser Zeit soll derKaiser nochmals an S. (dessen Erscheinen ganz gewiss) schreiben,er möge Br. in seinem und des Kaisers Namen ermahnen, dann anBr.,**) wie zuvor, mit der Zusicherung, er solle nicht länger als2 Monate aufgehalten werden; auf diese Dauer berechnet S. denReichstag, falls die Kff. persönlich erscheinen. Damit Br., wennS. in ihn dringt, sich nicht auf seine dem Kaiser bereits über-mittelte Entschuldigung berufen kann, sollen die kais. Sehr, späte-stens bis zum 21. oder 22. April zu Dresden sein. S. hofft, dassdieses Mittel Erfolg haben wird. 4 )
Wh. Rt.igsakten 1582. Eigli.
1) L. P. der Jüngere von L. (kais. Rat, später, 1594, Mundschenk,Khevenhillor Ann. Ferd. IV, 1212) war bereits am 3. März an Kf.August abgefertigt, dann am 22. März wiederholt bei demselben wegender kais. „Unterhaltung" beglaubigt worden (Dr. 8500). Arn. 24. Märzversprach der Kf. zu Dresden auf das Anbringen des Gesandten denR.-Tag zu besuchen, auch wenn einer oder zwei seiner Mitkff. ausblieben,und die Erleichterung der kais. Regierungslast wie die Sicherung des R.gegen den Erbfeind möglichst zu fördern (Wh. Or). Dagegen schlugBrandenburg das persönliche Erscheinen auf dem R.-Tag ab (Popel anden Kaiser, Rathenow 2. April, ebd. Or.), während er sich erbot dieUnterhaltung des Kaisers zu befördern, wogegen der Kaiser ihn mit dembeschwerlichen fiskalischen Einbringen solcher Hülfe verschonen undseinem Sohn endlich den Titel eines Administrators von Magdeburg zu-gestehen möge (Popel an den Kaiser, Prag 10. April, ebd. Eigh.).
2) Erzb. Daniel Brendel von Homburg war am 22. März 1582 ge-storben. Seine freundschaftlichen Beziehungen zu den protest. Fürsten,besonders zu Kurpfalz wurden ihm oft genug zum Vorwurf gemacht unddie Protestanten hielten es wohl selbst für möglich ihn zu gewinnen (vgl.oben p. 129 A. 2; die bekannten Klagen des Rob. Turner, Panegyriciduo, Ingolst. 1585, p. 108 ff.); trotzdem hatte er bereits 1562 den Je-suiten zu Mainz ein Colleg eingeräumt und im J. 1574 die Gegenrefor-mation auf dem Eichsfeld eingeleitet. — Zu seinem Nachfolger wurde am20. April 1582 der Dompropst Wolfgang Freiherr von Dalberg gewählt,der bei dem strengen Katholiken ebenfalls als „Neutralist" verdächtigwar, vgl. Stieve IV, 14.
3) Das Sehr, des Kf. vom 8. April billigt die Absicht des Kaisers,den Tag wegen der Mainzer Wahl nicht zu verschieben, wünscht aberdoch Resolution, wie es im Fall eines Verzugs zu halten (Wh. Or.).
4) Popel wurde am 14. April desshalb nochmals nach Dresden abge-fertigt (Sehr, des Kaisers, Dr. 8500), konnte jedoch den daselbst an-wesenden Kf. Johann Georg nicht zur Zusage des Erscheinens bringen;
*) Am Rand: „Fiat".**) Am Rand: „Fiat."