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(16. März) 332. Pfälzische Zusammenstellung der Religions-fcbeschwerden der Evangelischen. 1 )
„Gravamina in religionssachen, so bei jüngster wähl- undreichsversamblung unerörtert vorgelaufen.
1. Declaration Kaiser Ferdinands über den religionfriden, deanno etc. 55.
2. Freistellung uff den hohen stiften, wie die von etzlicherchur- und fursten gesandten und sonderlich den graven gesuchtworden.
3. Das man sich beclagt über die betrangnus, so den evan-gelischen undertanen, hinder den Papisten sitzend, zugefugt werden,und gebetten, solche vermög religionfridens abzuschaffen.
4. Declaration de migrando, welchermassen die undertanen derreligion halben vermög religionfridens abziehen mögen und solchesin ihrer willkur stehn soll.
5. Hat man sich etlicher comraunen und privatpersohnen an-genommen, als der statt Fulda und Geisa contra den abt zu Fulda;
6. item dern uff dem Eisfeld, zu Duderstatt, Heilgenstatt etc,contra erzbischoven und churfursten zu Meinz;
7. item statt Bibrach, Schwebiscbgemund contra ides orts rat;
8. item Munerstatt contra Würzburg. 2 )
Neue gravamina.
1. Gleich under werendem jüngster reichstag ist ein buchleinpapistischen teils wider die freistellung ausgangen, darin geschlossen,das der religionfried nunmehr post concilium Tridentinum ein end hab. 3 )
2. Es wurd auch je lenger je mehr understanden, die reichs-stett, so noch die religion nicht angenommen, abzufangen und siezu persuadiren, zu der A. C. medio iuramento nicht zu tretten,item sich zu verschreiben, in rat keinen zu nehmen, er sei dannder papistischen religion;*) dardurch ihnen also der weg zur be-kantnus verlaufen, und da künftig bei einer solchen gemeint daslicht des evangelii zu leichten anfengt, wurd mit ungewönlichenProcessen gegen solche verfahren, dabei die religion in den ver-dacht und dahin gesetzt, als wann solche ein stuck aller Uneinig-keit were, wie dessen exempel bei der statt Ach und Cöln vor-handen und sonder zweifei an andern orten mehr practicirt wurdet.Derwegen wol zu bedenken, wie solches zu verkommen und denstetten zu helfen, dass sie solchen juraments erlassen und derreligion halben freistehn mögen.
3. Das dem religionfrieden der verkert verstand uffgetrungenwerden will, das die stett nicht macht haben sollen, exercitium