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1 (1882) 1576 - 1582
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392
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12. Mai Sovil sein Beuterichs person anlang, was er in erfahrung be-

komm, daran diser statt gelegen, sollen mein hern sich zu ihm ge-wüsslich auch versehen, das er es jederzeit in vertrauwen zu com-municiren und zu warnen willig und bereit sei; dann ihm vil gutsvon mein hern widerfahren, und sonderlich in seinen höchsten nöttenmit den Schweizern haben ihm mein hern sein leben errett; 13 )darum müsste er der undankbarste mann uf erden sein, wann ernicht meinr hern nutz fürdert und schaden seines bestens Vermögenswarnte, das man sich doch billich zu ihm zu versehen. Ist an ihnbegert worden, mein hern ein wenig zu entweichen. Daruf die hernsich underredt und dahin verglichen, ihm anzuzeigen:

Es hetten die verordneten hern sein anzeig gehört, täten gegenF. Gn. S. sich undertenig bedanken der vertreulichen und ausführlichencommunication, woltens ihren mitgeheimen raten ufs fürderlichst undtreulichst fürbringen, ungezweifelt, sie würden, was zu continuirungsolcher vertreulicheit dienen möchte, an ihnen gegen S. F. Gn., zuderen mein hern bissher allweg ihr sonder vertrauwen gehabt,nichts erwinden lassen. Sovil dann das begern des geschütz anlangt,solte die sach befördert und was mein hern tunlich, S. F. Gn. auchforderlich zu wüssen getan werden. Sovil sein D. Beutterichs anbietenanlangt, und das er sonderlich meldet, das er undankbar sich selbsthalten müsst, wo er nit mein hern ufs treulichst jederzeit vor ihrem nach-teil wahrnt, dashetten die geordneten hern gern gehört; es solte auchmit fleiss mein hern fürbracht werden, die würden es mit allemfreundlichen willen auch gern beschulden. Und betten die geordnetenfreundlich seim erbieten nach, was etwan fürfiel, so ihm zu com-municiren nit bedenklich, sonderlich dise statt betreffend, im selbenkein costen zu sparen; das würden mein hern, wo möglich, be-schulden.

Ist ihm durch mich angezeigt. Erbeut sich, seim hern dasfreundlich erbieten zu vermelden, der werd nichts underlassen zuwolfahrt gemeines vatterlands und sonderlich diser statt. Sovil seinperson anlangt, sei es in warheit also, wie gemelt, geschaffen. Wasvon ihm da bei mein hern stehe, das sei er mein hern schuldig,darum müsst er in undankbar sein etc. Und wann er umb wenigerweitleufigkeit allein wüssen möcht, welchem under mein hern eretwan zuschreiben möcht, wolt er nichts versäumen, sovil die ge-legenheit geben möcht. Ist ihm anzeigt, er kenn die hern alle,man stellets ihm heim, mit welchem, eim oder mehr oder jetzt demjetzt eim andern, er die correspondenz halten wölk Dessen ist erzufriden, bittet aber allein in ansehung aller umbständ sein hernin dem geringen mit den 2 carthaunen nit zu lassen, und das mein