223. 1580 383
zu schiff kommen an das ort, da das hülzin gerembs oder gatter 12. Maiüber das wasser, den sie mit instrumenten zu brechen vermeint.Da betten auch sollen leut inwendig versteckt sein, die porten mitdenen, so auswendig angriffen, einzunemmen und die zu behalten,bis der nachtruck were gevolgt; der hette von der Champanien baltkönnen, wann der boss angangen, hernach volgen. Es sei auch deranschlag gemacht gewesen, wenn der nachzug kommen wer, alsdanweiten sie die Hugenotten erwürgt oder zum wenigsten zur statthinaus gewisen haben.
Es were auch der von Malleroy zu seinem hern pfalzgr. JohannCasimir kommen, und ihm gesagt, das practicken wider dise statt*)vorhanden, die er S. F. Gn. eröffnen wolt, mit dem geding, daser D. Beutterich nichts darvon sagen solt, deswegen aber sein herihn nit hören wollen, sonder von sich gewisen, wo er nit leidenmöcht, das es Beutterich auch wüssen solt.
Des königs verstendigste rät hetten dem könig missraten, demvon Guis dazu behülflich zu sein, die statt einzunemmen; dann dervon Guis begert es nit dem könig, sonder ihm selbs zum besteneinzunemmen; und wann es ihm durch hülf des königs solt geraten,so würd er an gelt, an geschütz, munition und aller notturft einsolchen Vorrat allhie finden, das er nit allein des königs nit würdbedürfen, sonder würd ihm nach können den köpf bieten; könt sichallhie als an einem vesten ort halten und gegen Frankreich undTeutschland fürnemmen, was ihm geliebt. Das hett der könig zuherzen gefasset und angefangen hinderung zu tun, wo er könt, demvon Guis austruckenlich gesagt, er könt nit zugeben aus allerhandUrsachen, das Strasburg eingenommen würd. Der von Guis sichdessen beschwert und gesagt, warum er ihn dann da hinein gesteckt.Der könig geantwort, er hett seim rat gevolgt und wer uff seindes von Guis anzeig gangen ohn ferner nachdenken. Daruff wereauch ervolgt, das der könig mein hern per obliquum hett warnenlassen, da doch die practick schon fast offenbar gewesen. z )
Es wer Malleroy, als er vermerkt, das herzog Johann Casimirihn nit hören wollen, dieweil er nit leiden möcht, das er Beutterichder Sachen wüssens haben solt, zu ihm Beutterich kommen und ihmgesagt, wo er ihm zusagen wolt, die sach still zu halten, wolt erihm anzeigen, was sie für practicken fürhetten. Er ihm daruff diehand gebotten, damit versprochen, bei sich zu behalten, was er ihm
*) Am Rand, aber durchgestrichen: „dergleichen, wo es ihnen mitaiser statt feelen solt, wider sein des herzogen person."