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1 (1882) 1576 - 1582
Entstehung
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287
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85. 1577 287

giftigen practicirischen leut schuld, die gerne ein bludtbadt in der 1P- Nov.Pfalz anrichten, wie sie vorhin in andern konigreichen und land-scbaften getan haben. Gott wolle ihnen wehren und steuren durchseine gottliche craft und sie in die gruben stürzen, die sie anderngedenken zu machen."

Der Kurf. wünschte aus etlichen hohen Ursachen die Neustadtnicht, auszuliefern, sondern J. C. durch etwas besseres und meh-reres zu entschädigen. Aber J. C. blieb bei seinem im Codicill be-gründeten Anspruch und so wurde der Emser Vertrag geschlossen,kraft dessen der Kurf. seinem Bruder alles einräumen Hess, waser begehrte; nur Neustadt hat trotz ernstlichen kurf. Befehls J. C.nicht huldigen wollen. Der Kurf. wollte die Stadt J. C. mit Glimpfeinräumen;indes so komen die blutturstigen leute und beredenmeinen bruder, das er die stadt bei nachtlicher weil mit lauternSchweizern einnimpt, zum spotfc und honn beide meines herzliebcnhern und sein selbst. Da nun mein herzlieber her solches erfehret,tut im billich solche unbescheidenheit von herzen wehe, lest meinenbruder herzog Reichert mit glimpf meinem bruder herzog Casimiranzeigen; darüber wirdt herzog Casimir so tull, das er das testa-ment sampt dem codicill durchsticht, 1 ) welches im doch nicht gehurt,und will nuhn so viel ungereimdes vorbringen, went erst itzt die

religion fuhr, da nichts im vertrag zu Eimbs von stehet, nur daser seiner bossen Sachen ein ausflucht suchet, die ihm dan seineblutturstige leute eingeben." Ihr Gemahl hat sich von seinemVater in Religionssachen nichts vorschreiben lassen und gegen einväterliches Testament, das gegen sein Bekenntniss wäre, zu Leb-zeiten und mit Zulassung des Vaters protestirt. 2 ) Er wird sichvon seinem Bruder gewiss nichts vorschreiben lassen und diesemauch nichts vorschreiben. Wenn aber J. C. alle losen Pfaffen auf-nehmen will und der Kurf. soll sie ihm erhalten, so sind das Vor-wände, die nur auf Zank und Streit gerichtet sind,und muss derliebe gott schalkdeckel sein." Wünscht die Gegenwart der Brüder.Sie steht bei der gerechten Sache, und sollte sie darüber verder-ben;es ist ein kleines umb dies zeitliche, gott beschere uns dasewige 1" 3 )

Marb. Pfalz 1577. Cop

1) DassJ. C.die vätterliche dispositionem, sovildieselb die temporaliabelangt, durchstochen" , wird nicht nur in der kf.Erzählung", sondernauch in J. C. Sehr, vom 28. Aug. (vgl. no. 68) erwähnt; vgl. Languet,Are. H, 319.

2) Friedrich bestätigt wiederholt, dass er seinen ältesten SohnderReligionshändel erlassen" habe, Kl. II, 793; 874; L. Verwahrung selbstliegt bei Kl. nicht vor. Vgl. oben p. 194. Zu p. 195 muss ich berichtigen,dass nach dem bei P. Schechsius, kurtzer, warhafftiger vnd gründ-licher bericht auff etliche vnverschampte calumnien, abgedruckten Sehr.Ludwigs an seinen Vater , Amberg 12. Juni 1575, Friedrich der Antwortdes Sohnes auf seine Bekehrungsepistel vom 25. Febr. nochein weit-leuffig vnd zimlich gescherpffte confutationschrifft" folgen Hess.

3) Am 12. Nov. hatte der Kf. seinem Bruder geschrieben, er müsse,falls j. 0. wie bisher fortfahre, sich durch ordentliche und zugelasseneWege bei dem Seinen schützen. (St. Pfalz 14,» Cop.).