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1 (1882) 1576 - 1582
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März nem ersten vorbringen, sondern doraussen entsprungen, dieweil ichalle ubergebene herschaften etc. dem koenig widerumb zugestelletund demselben alle dienstpflichten aufgekuendet habe, welchs ihrstilschweigend überschreiten woellet.

Dem koenig und euch wurde Beutrich ein angenemer gast seindo er irer Mt. verspreche, das er seines herrens gemuet linderenund das kriegsvolk dohin bereden wolte, das es zufrieden seie, obschon bezahlunge ervolgeteß]. Ja, ein angenemes werk wehre esjedoch verraeterisch; wolte viel lieber tot sein.

Was den zweiten puncten antrifft, da wehre ich nicht würdigdas mich die sonnen beschiene, wenn ich eine so hochwichtigeSachen, derogleichen vieleicht keine, aldieweil das Valesier geschlechtgewa[e]hret, denselbigen vorgefallen, aus meinem eigenen vornemen,vermessenheit und bosheit ohne vorgehenden bevelch zur hand ge-zogen hette. Es wehre ein laster geübtes falsches. Das kann ichzum hoechsten bedeuren, das ich so viel nicht eingebracht, als mirbevolen gewesen. Es hat bei mir gestanden, die Ursachen unser8auftragens zu erclaeren; dieweil aber des orts gelegenheit dasselbigenicht leiden wolte, so ist es wegerer gewesen, dasselbige genzlichenzu überschreiten, als mit dem geringsten anzurueren, domit esnicht das ansehens hette, als ob wir aus geringschetzigen Ursachenwillen zu mehrgemeltem auftragk bewogen worden.

Ich weiss wol, das ich zu Blois bin und in dem schloss do-selbsten; das moeget ihr aber wol wissen, do wir samptlichen zuStrassburgk wehren, das ich furwar mit euch änderst reden wolte.Ich will aber, sobalt ich zu hause komme, daran sein, das euch dieUrsachen zu wissen getan werden.

"Wessen wir dem koenig für reverenz zu erweisen schuldig, istmir ohnverborgen. Das weiss ich auch, das mein genediger fürstund herr ein freier fürst ist, welcher dem koenig ferners nichts zuleisten verpflichtet, denn wessen aus gutem willen geschieht. Aberwenn deme, inmassen durch euch eingebracht, also ist, ich auch soohnhoevelich gewesen bin, so hette der koenig guten fugk gehabt,sobalt nach der ersten handlung mich zu erforderen, meiner über-fahrunge halben zu.schelten oder aber euch dasselbige zu bevelen,meinem Gn. F. und H. zu schreiben, das ich zu solchen handlungenohntuchtigk seie,

Do ich mich also dann nicht verantworten gekoennet, hetteman mich zu straffen gehabt. Sintemal ich aber mit gruntlosenantworten nunmer vierzehen tage durch euch hoenisch genug auf-gehalten, ihr auch mich änderst nicht, denn nicht wie eines vomadel, sondern des allerschlechtigsten bauern procuratorn umb die