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1 (1882) 1576 - 1582
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sei das untrüglichste Zeichen, dass die deutsche Ketzerei nichtlange mehr zu leben habe. *)

In der Tat war ja Kurfürst August auf einen Standpunkt ge-raten, der ihm Spanien weit ungefährlicher erscheinen Hess als diecalvinistischenSchelmen und Aufruhrer". Auch Landgraf Wilhelmhielt es für ein Gebot politischer Klugheit,ums, quod Graeci mori-antur, nicht hoch zu bekümmern." Ja, er hatte es Johann Casimirgegenüber geradezu für unchristlich erklärt, sich fremder Nationenanzunehmen,die beides, moribus et lingna, von uns abgesondert."Er fasste übrigens diese Neutralität derart auf, dass er zwar sichhütete, einen Schritt zu Gunsten der Pfälzer und Hugenotten zutuD, dem König dagegen freien Durchzug und Anwerbung hessischerUntertanen bewilligte. 2 ) Neben solcher Beschränktheit des Urteilsoder Schwäche des Charakters erscheint allerdings die HeidelbergerPolitik trotz aller Mängel immer noch achtungswert, denn sie ver-trat wenigstens consequent, wenn auch nicht immer geschickt dieEinheit der protestantischen Interessen. Ihr Programm hiess, wennwir die besonderen Wünsche des ehrgeizigen Johann Casimir beiSeite lassen,Freistellung inner und ausser des Reichs", d. h.Religionsfreiheit für sämmtliche Evangelische gleichviel welcherNation.

Nun war allerdings dieFreistellung" innerhalb des Reichs einPostulat, woran selbst die strengen Lutheraner festhielten. Aberes ist neuerdings klar auseinandergesetzt worden, wie verschiedenman den Begriff dieser Forderung in Dresden und in Heidelbergfasste. August verstand die Freistellung ursprünglich dahin, dassder vielberufene geistliche Vorbehalt aufgehoben und gleichzeitigdie nicht in den Religionsfrieden aufgenommene Declaration KönigFerdinands zu Gunsten der evangelischen Untertanen geistlicher

1) Vgl. ein paar Flugschriften:Rapsaces hohnsprechen vnnd Sena-cheribs Schmachscbrifft welche ein gotloser, hochmütiger vnd blut-dürstiger römischer spitzbube geschrieben hat" . . ., aus dem Lateini-schen, 1573; ferner: ,,Romanae sedis iudicium de principibus Protestanti-bus in Germania, anno 1574. mense Martio", handschriftlich Um. Cod.lat. 11470b f. 21/2 (aus der Pfalz an den Schaffhausener GeistlichenUlmer mitgeteilt); vgl. auch eine Aeusserung im Sehr, des Pf. Ludwigan Friedrich, 5. März 1575 (Kl. II, 811).

2) Wilhelm an Friedrich, 18. Juli, an Johann Casimir, 23. Sept. 1575(Kl. II, 845; 871/2); an K. Heinrich III, 9. Dez. 1575 (Prinsterer I. 5,325); an den Statthalter zu Metz mons r de Piennes, Febr. 1576. (Pb. V cColbert 8 f. 222 Or.)