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Heinrich III, bei denen Friedrich anfragen Hess, antworteten aus-weichend, doch nicht ablehnend; dagegen wurde den nächsten Ver-'wandten der insgeheim verstossenen Prinzessin Anna vorerst garkeine Eröffnung gemacht, wohl in der Voraussicht, dass sie ihrVeto einlegen würden. Charlotte erklärte vor dem Kurfürsten undden Räten Ehern und Zuleger, sie betrachte Friedrich in dieser Sacheals ihren Vater und seinen Rat als entscheidend. Friedrich abersagte, er könne ihr diese dem Rang und der Religion nach passendePartie nicht widerraten, worauf sie ihre förmliche Einwilligung gab.Trotz der ernsten Warnungen des Grafen Jobann von Nassau wurdedann ohne Rücksicht auf Sachsen und Hessen, deren Bedenken mangleichwohl noch eingeholt hatte, die Heirat rasch vollzogen.
Nicht nur August, auch der Landgraf geriet ausser sich vorZorn. Sie hätten die Schande ihrer Verwandten gern den Augender Welt entzogen; Wilhelm hielt es sogar für ratsam, die Ehe-brecherin hinter Kerkermauern verschwinden zu lassen und für totauszugeben. Dass Friedrich nachträglich seine Unschuld beteuerteund dabei den wahren Hergang arg entstellte, half natürlich nichts;selbst Wilhelm, der übrigens Sachsen vom Aeussersten abzuhaltensuchte, wusste keine andere Entschuldigung, als dass der Pfalz-graf eben „quasi delirus und nicht pleni iudicii" und daher ganzin den Händen seiner Pfaffen /und Räte sei. 1 ) Für August aberreihte sich diese „Hundehochzeit" würdig an die bisherigen Prak-tiken der Heidelberger, für deren intellektuellen Urheber ihmEhem galt; offen sprach er es aus, wie bitter ihn die Vermählungseiner Tochter mit Johann Casimir reue. Alles schalt oder ver-lachte den „Papst zu Heidelberg." 2 ) Aber die pfälzische Politikverfolgte ihren gefährlichen Weg aller Welt zum Trotz.
1) L. Wilhelm an August, 27. Sept. 1575 (Prinsterer I. 5, 300).Friedrichs Entschuldigungen (für Sachsen bestimmt, in dem Sehr, vom17. Okt., Kl. II, 886/7) sind nicht stichhaltig; eine Einsprache von seinerSeite wäre allerdings in die "Wagschale gefallen und eine anderweitigeVermählung Oraniens ohne Heidelberger Vermittlung hätte ja denPfälzernnicht zum Vorwurf gereicht. Jedenfalls musste er, auch angenommendass er wirklich nichts dagegen tun konnte, loyaler Weise Sachsen be-nachrichtigen (vgl. Kl. II, 890 A. 1).
2) Haberstockh schreibt an Baiern (Prag 31. Juli 1575, Ma. 231/2),Sachsen habe •wiederholt geäussert, „wie oft und hart ine der heuratzwischen seiner tochter und pfalzgraf Casimirn gereuet habe." DerPfalzgraf habe „als pabst zu Heidelberg (also nennen si ine per invidiamselbst)" Oranien Dispens für seine Ehe erteilt. Ueber den schlimmenEindruck der Heirat in Frankreich und England vgl. Prinsterer I. 5,257; 277 ; La Mothe VI, 450.