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über den Machinationen Katharina's von Medici und der Guiseneine grössere Unabhängigkeit- des Urteils als fz. B. Christoph vonWürtemberg. Die Behauptung, Friedrich habe französische Pensionbezogen, entbehrt des sichern Beweises*) und hat wenigstens fürdie Zeit seiner kurfürstlichen Regierung gar keine Wahrscheinlich-keit. Selbst sein heftigster persönlicher Gegner "Wolfgang von Zwei-brücken, schweigt in seinen vertraulichen Klagen von dieser Be-schuldigung; indessen führt er den Widerstand der Pfalz gegendie Wahl Kaiser Maximilians IL (1561/62) auf französische Ein-wirkungen zurück. Damit berühren wir Verhältnisse, worin rechteigentlich die Erklärung der für die Pfalz so folgenreichen Vor-gänge von 1566 liegt.
Als auf dem Reichstag zu Augsburg von katholischer undlutherischer Seite der Versuch gemacht wurde, den calvinistischenPfälzer vom Religionsfrieden auszuschliessen, hatte Friedrich vorAllem zwei zum Aeussersten entschlossene Gegner: seinen VetterWolfgang von Zweibrücken und den Kaiser; die Motive dieserFeindschaft sind auch über den Augsburger Tag hinaus wirksamgeblieben. Wolfgang, früher allzu einseitig nach seinem letzten
1) Vgl. Kl. Fr. p. 304; 468. Die Hauptstellen, die Friedrich alsfranzösischen Pensionär bezeichnen, hei Languet, Arcana seculi XVI,ni, 200/1 (ich citire Are. I, II, III nach der Reihenfolge der drei Pagi-nirungen, nicht nach den Titelnummern) und in den mömoires de Castelnau(den übrigens, was Kl. übersehen hat, Barthold citirt); vgl. Petitot, coli-des mem. XXXIII, 185; 225; 404. Languet gebraucht den Ausdruck „suicompendii causa", der auch etwas anderes bedeuten kann als geradePension, und Castelnau ist keineswegs ein verlässiger Gewährsmann. Solltedie Behauptung nicht völlig aus der Luft gegriffen sein, so ist sie jedenfallsMir die kurfürstliche Regierungszeit Friedrich's unzulässig und könnte sichhöchstens auf die Zeit vor seiner Erhebung zur Kurwürde beziehen. —Möglich wäre auch eine Verwechslung mit Fr. Bruder Georg von Simmern,der allerdings französischer Pensionär gewesen ist; ein Verzeichnissdeutscher Pensionäre aus den Jahren 1564— 6 (Pariser Bibliotheque nationale,500 de Colbert 397 f. 785) nennt u. a. „le duc George de Seymier" als„colonnel de neuf cens chevaulx" mit 7500 livres jährlich; vielleicht be-zieht sich auf ihn auch die von Sugenheim (Frankr. Einfluss auf Deutsch-land I, 287 A. 20) hervorgehobene Stelle einer venezianischen Relationvom Jahre 1561, die als französischen Pensionär „il conte Palatino" anerster Stelle nennt. Pfalzgraf Georg Hans von Veldenz erhielt französischePension, und zwar 4000 livres jährlich, erst seit dem Jahre 1564. (vgl,obiges Verzeichniss und eine in seinem Namen bei Katharina von Mediciangebrachte Werbung vom 6. Februar 1568, Bibl. nat.j fonds francais15918 Nr. 99).