— 41 —
Der Unterschied ist sonach deutlich. Der Sprachge-brauch der Makk. weicht hier merklich ab: während für-lieh die Dinge ähnlich liegen, wird -liehen fast aus-nahmslos mit Länge gebunden (Makk. p. XXII, Anm. 1).Der Bestand des i ist vermehrt worden
1. durch Kontraktion. Der Dichter kontrahiert -igein lit, pflit, -ide in quit und -ibe in yit. Die kontrahiertenFormen reimen auf i und untereinander: lit: g'it 3249,: vit 355, : strit 6839, : zit 17 x, pflit: sit 3975, quit: sit8195, git-.sU 8 x, -.David 6747.
2. durch Monophthongierung von ie, s. p. 45.Höchst auffällig sind einige Reime zwischen I und
ei: in (adv.): erschein (praet.) 620, sternenschinen: reinen1489, rieh : iveich 6404, erstigen : neigen 6899, risen : vreisen1288. Bei sternenschinen und erstigen wäre eine Verwechs-lung zwischen den starken und den faktitiven schwachenVerben denkbar; doch glaube ich eher, man wird dieFälle einheitlich erklären und als Spuren der Diphthon-gierung von i ansehen müssen. Die Ordensdichtung je-doch bindet sonst nicht i mit ei v ). Das Urkundenmaterialgestattet leider keine absolut sichern Schlüsse, dadeutsche Originalurkunden erst mit der 2. Hälfte des14. Jh. häufiger werden; aber so weit sich der Verlaufder Diphthongierung übersehen läßt 2 ), ist es sehr wenig
1) Nur aus den Makk. läßt sich der Reim tiberwit: heilikeü 7361anführen, den freilich der Herausgeher durch Konjektur heseitigenwill. Wenn sogar die Livländ. Reimcbr., die noch ins Ende des 13.Jh. gehurt, v. 11557 schon eit-.geleit reimt, so ist nach dem Befundeder Urkunden dieser Reim unbedingt nicht aus der Sprache desOrdenslandes zu erklären.
2) Ein Exkurs mag an der Hand der Urkunden kurz über denGang der Diphthongierung im Ordenslande unterrichten.Das Material gibt Dahlmann-Waitz, Quellenkunde zur Deutsch. Gesch.p. 54 und die Regesten in Voigts Cod. diplom. Pruss. Das beste Be-obachtungsobjekt bilden die Urkunden des Bistums Culm (Woelky,Neues preuß. Urk.-Buch, westpreuß. Teil) wegen der Fülle erhaltenerOriginale und ihrer guten zeitlichen Kontinuität. Außerdem sind imfolgenden herangezogen: Voigt, Cod. diplom. Pruss.; Behnisch, Gesch.der Stadt Bartenstein; Kiewning und Lukat, Urk. zur Gesch. des ehe-