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44ben sollte, diese Fehler mit Wärme vor ihnenentschuldigen. Sie müssen daher auch nie eineKlage wider ihn annehmen, vielweniger mit ih-nen in die Schule laufen, und ihn da öffentlichzur Rede stellen. Das letztere insbesondere mußschlechterdings von den Schulaufsehern ausdrück-lich untersagt werden. Wenn die Eltern demLehrer etwas zu erinnern haben; so muß es inder Stille und mit Sanftmuth geschehen. Je-nes erfordert der Nutzen ihrer Kinder, welche auf-hören, ihren Lehrer zu achten, wenn sie ihn be-schimpft und erniedrigt sehen; und dieses ver-dient der Lehrer in aller Rücksicht für die zahllosenSchweißtropfen, womit er den Schulstaub be-netzt. Wollen sie aber diese Pflichten nicht erfül-len, wollen sie es vergessen, daß ihre Kinder fastalles durch Erziehung werden, und daß sie selbsteinen wesentlichen Theil an ihrer Erziehung ha-ben Schande und Verachtung treffe sie dann;wenn sie jede Unart ihrer Kinder auf die Rech-nung des Lehrers oder seiner Schule schreiben!Der Lehrer hat sie ja nicht immer unter seinerAufsicht. Die Schulstunden dauren ja nichtewig. Und wer bürgt ihnen denn dafür, daßsie die Unart nicht unter ihrer eignen vernachläsigten Aufsicht gelernt haben?Sie