Druckschrift 
1 (1790)
Seite
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43müssen ihre Kinder auch zu Hause dazu anhalten,daß sie ihre Zeit gut benutzen, und sich zur Ord-nung, zur Reinlichkeit, zur Folgsamkeit gewöh-nen. Sie müssen für ihren Fortgang in nützli-chen Kenntnissen und Wissenschaften ein lebhaftesInteresse fuͤhlen; und dieses Interesse dadurch zuerkennen geben, daß sie auf ihren Fleiß und ihrgutes Verhalten angenehme Folgen zu veranstaltensuchen. Sie müssen sich von Zeit zu Zeit die be-merkten Fehler derselben vom Schullehrer insge-heim anzeigen lassen, und dann ihre weiseSorgfalt mit der seinigen verbinden, um dieseFehler nach und nach auszurotten. Sie müssenihnen den Schullehrer als ihren Gebieter darstei-len, müssen oft in ihrer Gegenwart mit Hochach-tung von ihm reden, müssen ihre dankbare Ver-pflichtung gegen ihn bei jeder Gelegenheit aner-kennen, und auch dann noch, wenn er selbst ein-zelne, auch den Kindern bemerkbare, Fehler ha-benvon J. Stuve, Berlin 1785, 8. und Ueber dieMitwirkung der Eltern zur Bildung und Erzie-hung ihrer Kinder auf öffentlichen Schulen von A.H. Niemeyer, Halle 1786, gr. 8. Auch in J. G.Lorenz verbesserter häuslichen Bürgererziehung(Berlin 1787, 8.) werden im 3ten Abschnitt denEltern hieher gehörige Regeln gegeben. A. d. H.